- Halten Sie sofort an, auch bei so genannten Bagatell-Unfällen.
- Sichern Sie die Unfallstelle und bewahren sie Ruhe. Stellen Sie das Warndreieck auf und schalten Sie die Warnblinkanlage an.
- Wenn nötig, leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie den Notarzt (Tel. 112).
- Wenn Sie einen Fotoapparat dabei haben, fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln. Wenn kein Apparat zur Hand ist, machen Sie eine Skizze von der Stellung der Fahrzeuge.
- Räumen Sie danach die Unfallstelle.
- Suchen Sie Zeugen und notieren Sie deren Adressen.
- Rufen Sie die Polizei. Kommt nach einer angemessenen Wartezeit keine Polizei, suchen Sie die nächste Polizeidienststelle auf und melden Sie den Unfall.
- Füllen Sie den Unfallbericht aus, wer Fahrer und Halter des gegnerischen Fahrzeuges ist. Lassen Sie den Bericht vom Unfallgegner unterzeichnen.
- Lassen Sie sich Fahrzeugschein und Versicherungskarte des Unfallgegners zeigen.
- Unterzeichnen Sie kein Anerkenntnis. Einmal festgehalten, kann die etwaige Schuld oder Unschuld nicht wieder zurückgenommen werden.
- Geben Sie gegenüber der Polizei im Zweifel nur Ihre Personalien an. Für Rückfragen notieren Sie Namen und Dienststelle des aufnehmenden Beamten.
- Formulieren Sie Angaben zum Unfallverlauf besser erst zu Hause in Ruhe. Nach dem Schock eines Unfalls stellen sich die Dinge oft verzerrt dar.
- Am besten melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden noch am selben Tag, egal ob sie schuld sind oder nicht.
- Lassen sie die Polizei den Unfall neutral aufnehmen. Das Bild der Beschädigungen der Fahrzeuge wird ihre spätere Einlassung untermauern. Erkennen sie nie eine Verwarnung an.
- Kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.