Auch der Verdienstausfall ist grundsätzlich erstattungsfähig. Als angestellter Arbeitnehmer bekommt man allerdings seinen Lohn auch bei Krankschreibung weiter gezahlt. Hier entsteht allenfalls ein kleiner Schaden, sobald es durch die Entgeltfortzahlung zu einer negativen Differenz kommt. Der Hauptschaden entsteht beim Arbeitgeber, der seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung selbst durchsetzen muß. Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie selbstverständlich auch einen Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls. Problematisch ist hier, dass der Nachweis sehr schwierig zu führen ist. Hier muß ganz konkret nachgewiesen werden, welche Aufträge komplett weggefallen sind und wie viel damit verdient (nicht nur Umsatz, sondern Gewinn) worden wäre.