Ein Totalschaden liegt vor, sofern die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges wesentlich überschreiten.
Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert nur um maximal bis zu 30 %, dann ist trotzdem eine Reparatur möglich. Vorausetzung hierbei ist aber, dass das Fahrzeug gemäß Gutachten repariert wird. Erfolgt die Reparatur nicht gemäß Gutachten, so rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab.