Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen des Körpers, so wird unter Umständen Schmerzensgeld gezahlt.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Intensität der Verletzung, ob bleibende Schäden eingetreten sind, der Dauer der Krankschreibung usw. Das Problem hierbei ist immer die Feststellung der Angemessenheit. Die Versicherung muss die Schmerzen nicht erleiden und will gern schnell und pauschal abrechnen. Der Verletzte hat vielleicht den Rest seines Lebens Schmerzen und denkt jeden Tag an den unverschuldeten Unfall.
Hier eine Einigung zu erreichen, dauert oft lange und ist ohne Anwalt kaum vernünftig durchsetzbar.
Schmerzensgeldrente
Die Schmerzensgeldrente ist eher die
Ausnahme. Sie kann unter Umständen ausgehandelt werden, wenn die
Unfallfolgen erheblich sind und die Schmerzen und Beeinträchtigungen von
langer Dauer, womöglich für immer vorliegen.
Das „normale“ Schmerzensgeld ist eine Einmalzahlung, die die körperlichen und gff. seelischen Schmerzen abgelten soll.