Ist Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt worden und lassen Sie es reparieren, so muß die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten der Finanzierung der Reparatur übernehmen. Das gilt insbesondere, sofern Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist.
Das gilt ebenfalls für an den Erwerb eines Ersatzwagens, sofern durch den Unfall ein Totalschaden vorliegt.