Der Nutzungsausfall bzw. die entgangene Nutzung stellt nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei anderen Sachen unter bestimmten engen Voraussetzungen einen Schaden dar, der ersatzfähig ist. Dazu muß es sich um eine Sache handeln, welche von allgemeiner und zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung ist, d.h. auf dessen ständige Verfügbarkeit man typischerweise angewiesen ist. Das ist bei Kraftfahrzeugen mittlerweile unstreitig der Fall. Kann also der Eigentümer sein Fahrzeug wegen eines Unfalls zeitweise nicht nutzen, so steht ihm eine Entschädigung zu (alternativ zum Mietwagen). Diese Entschädigung wird i. d. R. für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer des geschädigten Fahrzeuges gezahlt. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Tabellen, in denen alle gängigen Fahrzeuge erfasst sind (zum Bsp. Sanden/Danner-Tabelle). Für gewerbliche Fahrzeuge wird in der Regel kein Nutzungsausfall gezahlt.