Alternativ zum Nutzungsausfall steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall auch ein Mietwagen zu. Hierbei müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Kosten vergleichen. Die gegnerische Versicherung erstattet die Mietwagenkosten nur bis zu einer bestimmten Höhe. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass der Mietwagen eine Klasse kleiner als Ihr eigenes Fahrzeug sein muss. Wenn Sie also beispielsweise einen Golf fahren, dürften Sie einen Polo mieten. Das hängt mit den ersparten Aufwendungen zusammen, da Ihr Fahrzeug in der Mietwagenzeit nicht genutzt/ abgenutzt wird. Zum Mietwagen beim Haftpflichtschaden gibt es sehr umfangreiche Rechtssprechung, da es hier zwischen der Versicherung und dem Geschädigten oft zum Streit kommt. (Daher nicht vergessen: Erst einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen!!).