Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gegen den Unfallgegner kann gegeben sein, sofern die getötete Person unterhaltverpflichtet gewesen ist. Wird also ein Ehemann oder/ und Vater bei einem Verkehrsunfall getötet, so haben die unterhaltsberechtigte Ehefrau bzw. die Kinder einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Die Höhe richtet sich wie beim sonstigen Unterhalt nach dem Einkommen des Verstorbenen, dem Alter der hinterbliebenen Kinder, den Lebensumständen usw.