Gutachterkosten

Um nach einem Unfall die genaue Schadenshöhe festzustellen, ist die Erstellung eines Gutachtens in der Regel erforderlich. Die Kosten für das Gutachten werden auch von der Versicherung getragen. Je nach Vereinbarung mit dem Gutachter müssen Sie diesen sofort bezahlen oder er lässt Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Bei geringen Schäden (ca. ab 1.000,00 €) rate ich eher dazu einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzureichen. Aufgrund der Schadensminderungspflicht könnte es schwierig werden, die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Der Kostenvoranschlag sollte kostenfrei sein, da auch die Erstattung der Kosten hierfür nicht

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