Was das Jahr 2024 bringt und was es Neues aus der Kanzlei gibt, lesen Sie hier:
Wiederholt betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren – das könnte künftig ausreichen, dass Ihr Auto beschlagnahmt und entschädigungslos verwertet wird. Dies hat eine Expertenkommission beim Deutschen Verkehrsgerichtstag vorgeschlagen. Begründung: Schwere Unfälle passieren häufig, wenn Alkohol oder Drogen konsumiert wurden. Der Wagen gilt dann als Tatwerkzeug einer potenziellen Tat-Wiederholung, Grund genug, ihn präventiv einziehen.
Bisher ist das jedoch nur ein Vorschlag. So eine Verschärfung des Strafmaßes muss den Weg jeder Gesetzesänderung nehmen und das könnte einige Jahre dauern, falls es überhaupt durchkommt. Denn: Eigentum ist in Deutschland ein hohes Gut und eine Beschlagnahme ein ziemlich harter Eingriff in Eigentumsrechte, nicht zuletzt, weil der Wagen schließlich auch den Eltern oder einem Kumpel gehören oder geleast sein könnte.
Unabhängig davon, wie sich das entwickelt: Sie sollten natürlich nie angetrunken Auto fahren.
Was ist 2024 wirklich neu?
- Sie müssen in diesem Jahr mit der Neustufung Ihrer KFZ-Versicherung rechnen.
- Die Förderung für E-Autos ist passé, zeitgleich wird die CO₂-Steuererhöhung vermutlich die Preise für Benzin und Diesel erhöhen.
- Wer eine grüne TÜV-Plakette hat, muss in diesem Jahr zur HU. Bei Überziehung kann es eine Geldstrafe geben, ab acht Monaten sogar einen Punkt.
- Beim Führerscheinpflichtumtausch geht es in die neue Runde, die Antragstellung für die Jahrgänge ab 1971 läuft bereits.
- Falls Sie einen Autokauf planen: Ab Juli müssen Neuwagen über zahlreiche Assistenzsysteme verfügen, Geschwindigkeits- und Notbremsassistent, Notbremslicht, Spurhalteassistent, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner und weitere.
Guter Vorsatz: Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen!
Was ich Ihnen wie jedes Jahr ans Herz legen möchte: Falls Sie noch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, schließen Sie 2024 eine ab oder buchen Sie ein entsprechendes Paket bspw. bei einem Automobilklub dazu, das muss gar nicht teuer sein. Es kann sich bei Kleinigkeiten wie strittigen Bußgeldverfahren lohnen, ist aber vor allem wichtig, wenn es um Fälle von Schadensersatz, Körperverletzung und Strafrecht geht. Übrigens: Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auch als Radfahrer und Fußgänger abgesichert.
Haben Sie Fragen, brauchen Sie Hilfe? Ich bin jederzeit erreichbar bzw. rufe Sie zeitnah zurück. Denn die wichtigste Regel lautet: Nichts verschleppen, sondern von Anfang an richtig reagieren. Das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Neues aus der Kanzlei gibt’s auch: Meine Webseite erscheint im aufgefrischten Format, schauen Sie sich gerne um.
Herzlich – Ihr John Christall