Vorzeitige Aufhebung einer Sperrfrist nach Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar (hier: DEKRA-Mobil)
LG BERLIN vom 29.09.2017, 520 QS 72/17
Wurde einem alkoholisierten Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist zur Wiedererteilung verhängt, kann die Sperre vorzeitig aufgehoben werden, wenn der Fahrzeugführer ein besonderes Aufbauseminar (hier: DEKRA-Mobil“) absolviert hat und daraufhin nicht mehr als zum Führen von Kfz ungeeignet angesehen wird. (Aus den Gründen: …Nach § 69 a VII S.1 StGB kann das Gericht die Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis vorzeitig aufheben, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. Eine neue Tatsache zugunsten des Verurteilten kann insoweit die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer oder einer Verkehrstherapie sein. Der Beschwerdeführer hat durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen, an einem Aufbauseminar der DEKRA teilgenommen zu haben…).