Entscheidung vom OLG Schleswig vom 15.06.2020, Az. 1 Ss-OWi 183/19
Der Campingplatz ist voll, alle Wohnmobilplätze belegt, weil gerade alle im Camper Urlaub machen? Ausweichen auf einen PKW-Parkplatz ist in dieser Situation jedenfalls keine gute Idee. Das verstößt gegen das Landesnaturschutzgesetz, befand das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im vergangenen Jahr. Der Fall: Eine Urlauberin hatte ihr Wohnmobil auf einem Parkplatz abgestellt, der nur für PKW zugelassen war, und schlief dort für eine Nacht.
Was tun im Notfall?
Wildparken am Straßenrand oder in der Natur ist eine Ordnungswidrigkeit.
Deshalb planen Sie Ihre Tour gut und buchen Stellplätze im Voraus. Es gibt auch viele Bauernhöfe, die Stellplätze anbieten – das ist besonders für Familien mit Kindern eine schöne Alternative.
Nur im Notfall gilt: Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf man auf einem Park- oder Rastplatz übernachten, auch wenn dieser nicht als Stellplatz ausgezeichnet ist. Dann aber dort nicht wohnlich einrichten, keine Stühle und Tische aufstellen oder gar das Vorzelt aufbauen.