Schnee

… macht im Winterurlaub und beim Rodeln viel Spaß. Wenn der Schnee aber „Daisy“ heißt und Autobahnen gesperrt werden, dann sieht es manchmal anders aus.

Hier ist es besonders wichtig einige Regeln einzuhalten, damit niemand zu Schaden kommt und der Verkehr in Ruhe rutschen kann.

Sommerreifen sind auf verschneiten oder glatten Straßen verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Fährt man sich mit Sommerreifen fest und behindert so den Verkehr, so kommt noch ein Punkt in Flensburg dazu. Das größere Problem ist allerdings, dass die Versicherungen bei einem Unfall mit Sommerreifen ganz genau prüfen, ob sie überhaupt einstandspflichtig sind.

Sobald Schneeketten gemäß Beschilderung vorgeschrieben sind, müssen diese aufgezogen werden. Das gilt auch bei einen Allradfahrzeug, wobei hier aber zwei Ketten auf einer Antriebsachse ausreichen. Wird das vergessen, droht auch hier ein Verwarngeld.

Verwarngelder riskiert auch derjenige, der seine Scheiben nicht oder nicht richtig von Schnee und Eis befreit. Weiterhin sind die Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen von Schnee und Schmutz zu befreien. Nicht vergessen sollte man auch das Dach. Beim Bremsen kann sonst der Schnee auf die Frontscheibe rutschen, die Sicht ist wieder weg und ein Verwarngeld oder sogar ein Unfall die Folge.

Auch das Warmlaufen des Motors ist verboten (natürlich nicht mittels Standheizung) und wird mit einem Verwarngeld bedacht

Bei einer solchen Wetterlage sollte man es sich sehr gut überlegen, ob man überhaupt fahren muss. Ist es notwenig, muss man gut vorbereitet sein, um Strafen oder Schäden abzuwenden. Hilfreich ist es immer, viel mehr Zeit einzuplanen, damit Hektik im Schnee vermieden wird.

Übrigens gelten im Schnee auch verschneite Verkehrsschilder, insbesondere wenn diese anhand der Form erkennbar sind.