Beim Bußgeldbescheid wegen Ampelblitzer lohnt es sich, genauer hinzuschauen
Eine rote Ampel bedeutet Stopp. Wer sich bei Rot im Kreuzungsbereich aufhält, bekommt in der Regel Post wegen eines Rotlichtverstoßes und es drohen unangenehme Strafen, Bußgeld, Punkt oder Punkte plus Fahrverbot.
Das Überfahren der Haltelinie und Passieren der Kreuzung bei roter Ampel bis höchstens 1 Sekunde nach Umschalten auf Rot gilt als einfacher Verstoß. Hierfür gibt es ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt im FAER (Flensburg) für 2,5 Jahre, aber kein Fahrverbot.
Das Überfahren der Haltelinie und der Kreuzung bei roter Ampel ab 1 Sekunde gilt als qualifizierter Verstoß. Hier werden 200 Euro Bußgeld fällig, dazu kommen 2 Punkte für 5 Jahre und 1 Monat Fahrverbot.
Bei Rotlichtverstoß droht Fahrverbot
Aber nicht immer ist das eindeutig und klar. Es gibt Fälle, in denen der Ampelblitzer ausgelöst wird, Sie möglicherweise Post bekommen – aber dennoch kein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Hier kann sich Widerspruch lohnen, beispielsweise um Fahrverbot und Punkte abzuwenden:
In diesen Fällen liegt kein qualifizierter Rotlichtverstoß vor:
- Beim Spurwechsel auf der Kreuzung. Sie stehen auf der Abbiegespur, die Ampel hier ist Rot. Dann wechseln Sie rüber auf die Geradeausspur, hier ist Grün. Sie fahren auch bei Grün geradeaus über die Kreuzung. Dabei wird dennoch der Ampelblitzer der Abbiegespur ausgelöst, weil Sie beim Spurwechsel die Haltelinie überfahren: Das ist dann kein qualifizierter Verstoß, auch wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war.
- Sie haben zwar den Blitzer an der Haltelinie ausgelöst, aber die Kreuzung nicht überfahren – hier gibt es keine Strafe.
- Sie mussten die Spur für einen Rettungswagen oder Polizeiwagen frei machen und sind deshalb auf die Kreuzung gefahren: Auch hier gibt es keine Strafe. Allerdings kann es manchmal problematisch sein, dass zu beweisen.
Was tun, wenn Sie doch einmal bei Rot im geschützten Kreuzungsbereich stecken bleiben, beispielsweise im Rückstau des Verkehrs vor Ihnen? Bleiben Sie ruhig stehen und warten Sie die nächste Grünphase ab. Notfalls dürfen Sie auch rückwärts ein Stückchen aus dem Kreuzungsbereich fahren. Sie müssen sich aber davon überzeugen, dass Sie dabei niemanden, weder Autofahrer noch Fußgänger, gefährden.
Manchmal ist die Ampel schuld
Ganz selten kommt es vor, dass die Ampel schuld ist. Wenn es gar nicht mehr Grün wird, und zwar für alle, denn können Sie davon ausgehen, dass sie kaputt ist. Das sollte dann in der zentralen Steuerung auffallen und die Ampel ausgeschaltet werden. Wenn bei Dauerrot nichts mehr geht, müssen Sie den Kreuzungsbereich natürlich trotzdem irgendwann räumen, und auch hier gilt: andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.
Sollten dennoch Blitzerfotos bei Ihnen ankommen, kann mit Hilfe der Datenspeicherung der Zentrale die fehlerhafte Ampelsteuerung nachgewiesen werden.
Bei einem Bescheid wegen Rotlichtverstoß lohnt es sich fast immer, genauer hinzuschauen. Dabei helfe ich Ihnen gerne.