Gefährlich aber leider immer öfter / Gericht sieht bei Unfall Mitschuld beim Autofahrer
Der Zebrastreifen ist ein geschützter Fußgängerübergang, Autofahrer und grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer auf der Straße müssen anhalten, wenn ein Fußgänger an dieser Stelle die Straße überqueren will.
Jetzt urteilte das AG Würzburg, dass Autofahrer auch damit rechnen müssen, dass Fahrradfahrer den Zebrastreifen nutzen, und zwar fahrend, und ggfs. sogar entgegengesetzt der Fahrrichtung des mitlaufenden Radwegs.
Mal eben schnell von links: Radfahrer auf Fußgängerüberweg
Der Fall: Ein Kreisverkehr mit parallel mitlaufendem Fuß und Radweg. In einer abführenden Straße befindet sich ein Fußgängerüberweg. Ein aus dem Kreisverkehr in die Straße einbiegender Autofahrer stößt dort mit einer Radfahrerin zusammen, die den Zebrastreifen fahrend und entgegengesetzt ihrer Fahrtrichtung, aus Sicht des PKW-Fahrers von links nach rechts, überquert.
Das Gericht hält hier eine hälftige Schadensteilung – ein Sachschaden in vierstelliger Summe – für angemessen.
Die Begründung:
Beide treffe eine Schuld. Die Fahrradfahrerin habe zwar die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und könne sich nicht auf das Vorfahrtsrecht der Fußgänger berufen, da sie nicht zu Fuß unterwegs war. Aber: Der Fahrer hätte sich auf die Situation einstellen und bremsbereit sein müssen. Zudem hätte er mit einem Fehlverhalten der Beklagten rechnen müssen. Es sei nicht unüblich, dass Fahrradfahrer den Fußgängerüberweg überfahren, auch gegen die Fahrtrichtung des Kreisverkehrs.
Ein Autofahrer muss mit allem rechnen
Für Autofahrer ist das eine schlechte Nachricht. Es bedeutet, dass man sich nicht mehr darauf verlassen darf, dass andere Teilnehmer im Straßenverkehr, in diesem Fall die Radfahrerin, sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Vom Autofahrer wird die doppelte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme verlangt, auch in diesem Fall, in dem er laut Straßenverkehrsordnung nur mit querenden Fußgängern rechnen muss.
Leider ist diese Ansicht tendenziell häufiger zu sehen. Und leider kommt es auch immer häufiger vor, dass Radfahrer Zebrastreifen befahren. Wie gefährlich das sein kann, wird bei oben genanntem Unfall deutlich.
Wenn auch Sie in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt sind, prüfe ich gerne, wie sich die Sache für Sie verhält und wie Ihre Rechte zu berücksichtigen sind.