Jeder hat schon vom Bußgeldkatalog gehört und dass man Punkte in Flensburg (Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes mit Sitz in Flensburg) bekommen kann.
Im Bußgeldkatalog ist geregelt, für welches Vergehen wie viele Punkte zum Konto dazu kommen. Hält man am „Grünen Pfeil“ nicht an, sind es zum Beispiel 3 Punkte, hält man am Fußgängerüberweg nicht, sind es sogar 4 Punkte. Man muss also kein ausgeprägter Raser oder Verkehrsrowdy sein, um schnell ein paar Punkte zu bekommen.
Hat man dann zwischen 4-8 Punkten, so kann eine freiwillige Teilnahme an einem Seminar hilfreich sein. Durch die erfolgreiche Teilnahme werden einem 4 Punkte erlassen, wobei man das Seminar nur einmal in 5 Jahren besuchen darf.
Andererseits werden die Punkte 2 Jahre (bei Straftaten später) nach Rechtskraft automatisch entfernt. Voraussetzung hierfür ist, dass in dieser Zeit keine weiteren Punkte hinzu gekommen sind. Sind neue Punkte gekommen, so beginnt die Frist von vorn. Um das zu prüfen, bleiben die Punkte noch ein weiteres Jahr in der sogenannten Überliegefrist eingetragen. Diese Überliegefrist dient nur zur Kontrolle, ob vor Ablauf der zweijährigen Tilgungsfrist kein weiterer Verstoß begangen wurde. Hier hilft es auch nicht, wenn der Bescheid erst später kommt oder gegebenenfalls die Rechtskraft erst später erreicht wird. Für die Tilgungsreife ist der Tattag allein ausschlaggebend.
Häufig gelingt es einem Anwalt, die Rechtskraft so weit nach hinten zu verlegen, dass auch die Überliegefrist vorbei ist. Dann werden die Punkte gelöscht, da das Verkehrszentralregister von den neuen Punkten noch nicht erfahren konnte.
Aufgrund dieser und anderer Probleme rate ich immer, sich unmittelbar nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder spätestens nach Erhalt eines Bußgeldbescheides durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Nur Ihr Anwalt kann und wird Ihnen sagen, welche der verschiedenen Varianten die günstigste für Sie ist. Für diesen Fall ist es wichtig, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen. Ich habe selbst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die mich ca. 67,00 € im Jahr (oder 5,59 € im Monat) kostet.
Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall aus Teltow,
Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040