Der Bußgeldbescheid
Auf den Anhörungsbogen folgt oft ein Bußgeldbescheid, auch wenn man keine Angaben zur Sache gemacht hat. Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, so ist die zweiwöchige Einspruchsfrist unbedingt zu beachten. Diese beginnt mit der Zustellung des Bescheides oder der Benachrichtigung durch den Zusteller. Es spielt dabei keine Rolle, dass einen der