Besser nicht. Der THC-Grenzwert wurde zwar erhöht, aber es bleibt kompliziert:
Seit April 2024 dürfen wir legal kiffen, jedenfalls in Maßen. Cannabis hebt die Stimmung, senkt aber die Konzentrationsfähigkeit und verlängert die Reaktionszeit. Deshalb wurden jetzt die Grenzwerte für THC, den berauschenden Wirkstoff von Cannabis, für Verkehrsteilnehmer neu geregelt.
Folgendes gilt seit dem 22. August 2024 für alle, die mit einem Fahrzeug aktiv im Straßenverkehr teilnehmen, ob mit Auto, Motorrad oder Moped, E-Roller oder Fahrrad:
- Der Grenzwert für Fahren mit THC liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut.
- Sofern man Cannabis konsumiert hat, gilt ein striktes Alkoholverbot. Gleichzeitig Alkohol und Kiffen sollte man also tunlichst vermeiden. Bitte dran denken, dass THC länger nachweisbar ist, also auch der Konsum von letzter Woche.
- Wer noch in der Probezeit oder jünger als 21 Jahre ist, darf gar nichts konsumieren, hier liegt der Nachweisgrenzwert bei 1,0 ng/ml THC.
Wie wird getestet?
Ist bei einer Kontrolle etwas auffällig, eine außergewöhnliche Fahrweise, gerötete Augen, erweiterte Pupillen, kann auf freiwilliger Basis ein THC-Schnelltest mit Speichel, Schweiß oder Urin durchgeführt werden. Häufig wird eine Urinprobe genommen, da THC-COOH im Urin länger nachweisbar ist als im Blut. Und zwar, Achtung, bei gelegentlichem Konsum noch zwei bis vier Tage später. Bei Dauerkonsum lagert sich THC im Gewebe ab, sodass man noch bis zu vier Wochen später THC-Rückstände im Blut finden kann. Insgesamt ist THC unter Umständen viel länger im Blut nachweisbar, als dass Sie noch eine Wirkung davon spüren. Wird aufgrund eines Verdachts eine Blutentnahme angeordnet, können Sie sich dieser nicht entziehen.
Konsum und Abbau sind schwer einzuschätzen
Beim Alkohol kann man einigermaßen abschätzen, wie viel jemand trinken darf, um den Grenzwert einzuhalten. Bei Cannabis ist das nicht so einfach: Zum einen, weil die Qualität und Zusammensetzung der Stoffe schwanken kann. Außerdem funktioniert der Abbau von THC im Körper anders der Abbau von Alkohol. Es dauert länger und hängt davon ab, in welcher Form man Cannabis eingenommen hat: Die Wirkung eines Joints ist schneller verschwunden, als wenn man es als Keks gegessen hat. Der Abbau muss auch nicht zwingend linear erfolgen, man kann sich zunächst für fahrtüchtig halten und plötzlich wieder schlechter fühlen.
THC-Grenzwert überschritten – welche Strafen drohen?
Wer jenseits des Grenzwerts getestet wird, dem drohen Bußgelder, Fahrerlaubnisentzug und eventuell erhalten Sie die Auflage, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen. Insgesamt gilt, je öfter man positiv getestet wird, desto strenger wird bestraft. Fahranfänger müssen damit rechnen, dass ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert wird.
Wer also auf der sicheren Seite sein will, vermeidet es komplett, nach Cannabiskonsum ein Fahrzeug zu steuern. Das gilt auch für die Tage danach, weil THC über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden kann. Selbsttests aus der Apotheke können unter Umständen eine Orientierung bieten, ob man wieder fahrtauglich wäre.
Was ist, wenn ich medizinisches Cannabis einnehme?
Die neuen Grenzwerte gelten nicht für Personen, die Cannabis von ihrem Arzt verordnet bekommen. Hier geht man davon aus, dass das Cannabis grundsätzlich nicht in einer Menge, die zur Berauschung führt, konsumiert wird, jedoch andererseits die regelmäßige Einnahme deutlich höhere THC-Werte zur Folge hat. Geraten Sie in einen Unfall bzw. eine Unfallsituation, schützt allerdings auch das Rezept nicht vor einer Strafe.
Wie verhalte ich mich in einer Verkehrskontrolle?
Seien Sie kooperativ, allerdings nicht redselig, bitte beantworten Sie keine Fragen, vor allem nicht zum Konsum, ob von Cannabis, Alkohol oder anderen Drogen. Unbedachte Aussagen können sich negativ auf Ihren Fall auswirken.
Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie in eine Kontrolle geraten sind und ein Problem befürchten. Mein Ziel ist immer eine ordnungsgemäße und faire Abwicklung, oft ist es zudem möglich, Strafen abzumildern und beispielsweise Fahrverbote abzuwenden.
Dies trifft auch für noch auf offene Verfahren aus der Zeit vor der Gesetzesänderung zu, die jetzt unter Umständen anders bewertet werden. Ein Beispiel ist diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, das das frühere Fahrverbot aufhob.