… wie bereits festgestellt, dient die MPU der Fahrerlaubnisbehörde als Hilfe bei der Frage, ob die Fahrerlaubnis erteilt bzw. wieder erteilt wird.
Wurde eine MPU angeordnet, so ist es fast zwingend erforderlich, sich vorab entsprechend beraten zu lassen. Wichtig ist es hier, sich eine seriöse Beratungsstelle zu suchen. In der Regel wird gegen Entgelt auch eine Art „Vorbereitungskurs“ angeboten, den ich eher empfehle. Dieser kostet zwar auch viel Geld, die Chance die MPU sofort zu bestehen ist aber wesentlich höher. Bei allen Beratungen sollte die Angst vor dem Ablauf der Veranstaltung genommen werden, indem der allgemeine Ablauf erläutert und auf Chancen und Risiken hingewiesen wird.
Wichtig sind unter anderem Fragen der Vertraulichkeit und der Schweigepflicht. Sie sollten nicht zustimmen, dass Ihr Prüfungsergebnis ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis an die Fahrerlaubnisbehörde oder Sonstige weiter geleitet wird. Dies ist insbesondere bei einer nicht bestanden MPU besonders wichtig. Wenn diese automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde weiter geleitet wird, so haben sie ein neues Problem. Sie sind der Auftraggeber und können daher bestimmen, welches Gutachten nur „in die Schublade“ kommt.
Ist die MPU negativ, so sollte man schnell eine neue machen (die dann hoffentlich positiv ist) und diese dann persönlich einreichen.
Ziel kann es natürlich nicht nur sein, die MPU zu bestehen. Wichtig ist natürlich auch, dass die Gründe erforscht werden, die zur MPU geführt haben. Auch hierfür ist die Beratung wichtig und sollte Ergebnisse aufzeigen. Wenn an dem Problem (sofern es eins gibt und die Angelegenheit nicht einmalig war) nicht gearbeitet wird bzw. die Einstellung und das Verhalten sich nicht nachhaltig verändern, so wird man bald wieder eine MPU machen müssen.
Das Risiko seine Fahrerlaubnis so für immer zu verlieren ist recht hoch. Deshalb sollte die Beratung auch dazu genutzt werden, ein eventuell noch nicht bekanntes Problem zu erkennen und es dann zu beseitigen.
Weitere Hinweise zur MPU folgen im nächsten Artikel (MPU Teil 3).