Rechtmäßige MPU-Anordnung bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1%o und Anzeichen starker Alkoholgewöhnung
(VG Düsseldorf vom 29.09.2015, 6 L 2768/15)
Die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist rechtmäßig, wenn der Betroffene bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,1%o einen Unfall verursacht und danach weiter Alkohol konsumiert, dabei eine BAK von 2,01%o erreicht und dennoch nur Symptome einer mittleren Alkoholisierung zeigt. (Aus den Gründen: …Bei BAK-Werten von 2,0%o sind bei durchschnittlich alkoholgewöhnten Personen erhebliche Vergiftungserscheinungen zu erwarten, die in der Regel eine medizinische Betreuung erforderlich machen. Demgegenüber war bei der Antragstellerin zwar der äußerliche Anschein eines Alkoholeinflusses bemerkbar und sie zeigte in einigen Bereichen Ausfallerscheinungen – verwaschene bzw. verlangsamte Aussprache, Finger-Finger-Test unsicher, verzögerte Pupillenlichtreaktion. Ihr Gang war aber nach dem ärztlichen Bericht zur Blutentnahme auch bei einer plötzlichen Kehrtwende sicher, ihr Bewusstsein klar und ihr Denkablauf geordnet…).
(Quelle: ADAC e.V.)