Knöllchen bitte nicht in den Papierkorb 

Unzuverlässiges Lasermessgerät darf in Brandenburg doch verwendet werden

Wenn es um Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geht, kommt es unter Umständen auf jeden einzelnen Kilometer pro Stunde an, der zu viel im Protokoll steht. Ein km/h kann das Zünglein an der Waage sein, ob der Fahrer ein Bußgeld aufgebrummt bekommt und in welcher Höhe, ob noch ein Punkt dazu kommt oder ein Fahrverbot. 

Wenn ein Laser-Messgerät dann sogar Abweichungen von drei km/h liefert, darf man sich schon mal ein bisschen wundern. So geschehen in Nordrhein-Westfalen, dort wurde jetzt ein bestimmtes Messgerät aus dem Betrieb genommen, weil es Ungenauigkeiten gab.

Das war passiert:

Der Hersteller dieses Handlasermessgeräts, das ausgerechnet den Namen TrueSpeed LTI 20-20 trägt, stellte kürzlich in Vergleichsmessungen fest, dass jenes Gerät Fehlmessungen mit Abweichungen bis zu drei km/h produziert und informierte darüber die Behörden. Das Landesamt für zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen reagierte prompt: Das entsprechende Gerät, von dem in NRW 115 Stück im Einsatz waren, darf jetzt nicht mehr zur Verkehrsüberwachung benutzt werden.

Brandenburg blitzt mit Stativen

Alles gut? Ja, in NRW, aber nicht im Rest der Republik, wo „True Speed“ in einigen Bundesländern noch immer im Einsatz ist, als ob sich Einsteins Relativitätstheorie hier anders auswirkt. Auch in Brandenburg und Berlin werden Laserpistolen dieses Typs noch immer genutzt. Die Brandenburger Polizei begründet das damit, dass die Geräte hier mit Stativen genutzt werden und besagte Abweichungen nur auftreten, wenn die Laserpistole in der Hand gehalten wird, zitiert die Märkische Allgemeine die Behörde (zu genanntem Artikel geht es hier). 

Knöllchen weiterhin ernst nehmen 

Was das für Sie bedeutet:

Sie müssen Brandenburger Blitzer-Knöllchen leider weiterhin ernst nehmen. Dennoch können Sie, wenn Sie kürzlich in Berlin oder Brandenburg mit einem Handlasergerät geblitzt wurden, über Ihren Anwalt Akteneinsicht verlangen und prüfen lassen, um welchen Gerätetyp es sich in Ihrem Fall handelt und wie dieser tatsächlich angewendet wurde. Falls für „True Speed“ doch kein Stativ benutzt wurde, wäre das Knöllchen unter Umständen anfechtbar. Sollte dafür ein technisches Gutachten erforderlich sein, werden die Kosten in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Akteneinsicht schafft Klarheit und kann sich lohnen

Grundsätzlich lässt sich sagen: Viele Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen sind tatsächlich anfechtbar, aufgrund von Baumängeln oder falscher Handhabung der verwendeten Geräte, weil die letzte Eichung zu lange her ist oder weil der tatsächliche Blitzervorgang eine korrekte Messung verhindert haben könnte.

Wenn Ihnen aufgrund eines Blitzerknöllchens Konsequenzen drohen oder wenn Ihnen etwas komisch vorkommt und Sie den Vorgang überprüfen lassen wollen, helfe ich Ihnen gerne. Es ist keine gute Idee, Post von der Bußgeldstelle zu ignorieren, auch wenn Sie möglicherweise gute Einwände haben. Ich berate Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Am besten ist es natürlich, Sie halten sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.