In Deutschland werden jedes Jahr etwa 100000 KFZ-Kennzeichen geklaut, in Berlin etwa 7000. Dazu kommen die, die verloren gehen. Für den Halter bedeutet das in der Regel viel Rennerei und extra Kosten.
Kein Schild – keine Teilnahme am Straßenverkehr
Ohne Kennzeichen, auch wenn nur eins fehlt, dürfen Sie nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Oder Sie riskieren ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Wenn Sie den Polizeibeamten glaubhaft versichern, das Nummernschild gerade eben erst verloren zu haben, dürfen Sie meistens noch auf direktem Wege nach Hause fahren, manchmal auch ein Pappschild benutzen, aber das sind Kulanzentscheidungen.
Was Sie jetzt nun müssen:
- Den Verlust umgehend bei der Polizei melden, bei Verdacht auf Diebstahl Anzeige erstatten.
- Ihre Versicherung informieren, damit Sie nicht für mögliche Schäden haftbar gemacht werden
- Neue Schilder beantragen
Zum Termin in der Zulassungsstelle müssen Sie mitbringen:
- das noch vorhandene Schild, falls Sie nur eins verloren haben / nur eins geklaut wurde
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass
- Falls es sich um einen Firmenwagen handelt oder das Fahrzeug einer juristischen Person (Verein) gehört: Gewerbeanmeldung und Handels- oder Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Falls Sie nicht selbst in der Behörde erscheinen können und eine Person beauftragen: eine Vollmacht von Ihnen und eine Kopie Ihres Ausweises. Der Bevollmächtigte muss sich natürlich auch ausweisen können.
Neben neuen Kennzeichen bekommen Sie auch einen neuen Fahrzeugbrief und Ihre Zulassung wird aktualisiert. Um die neue Umweltplakette müssen Sie sich selber kümmern.
Ihre alte Kennzeichen-Kombination dürfen Sie übrigens nicht behalten. Sie ist aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt, denn Diebe nutzen geklaute Schilder gern für weitere Straftaten wie Tankbetrug, Einbruch oder Autodiebstahl. Dafür wollen Sie als früherer Kennzeichen-Besitzer nicht verantwortlich sein.
Falls Ihnen im Ausland ein Nummernschild abhandenkommt, müssen Sie das auch dort melden. Eine Weiterfahrt ist verboten. Schlimmstenfalls müssen Sie den Wagen nach Hause transportieren lassen – oder Sie lassen Sie über einen Bevollmächtigten neue Schilder aus Deutschland an Ihren Aufenthaltsort schicken.
So können Sie sich schützen:
Benutzen Sie statt der üblichen Plastik-Halterungen, die sich mit einem Handgriff öffnen oder aufbrechen lassen, Schrauben zur Befestigung, am besten spezielle Torx-Schrauben, wo ein einfacher Schraubendreher nicht passt. Wenn Sie Schrauben am Nummernschild optisch stören, können Sie diebstahlsichere Kennzeichenhalter aus Edelstahl benutzen, die lassen sich nur mit Spezialwerkzeug öffnen.