Schmerzensgeld i.H.v. 8.000,– € bei HWS-Distorsion, Prellung und Stauchung des Handgelenks und Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen
(LG KARLSRUHE vom 22.11.2013, 6 O 423/1)
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,– € ist für eine HWS-Distorsion, eine Prellung und Stauchung des Handgelenks sowie der Schulter und eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen angemessen. (Aus den Gründen: …Zwar ist das Gericht davon überzeugt, dass es aufgrund des Unfalls zu einer Stauchung und Prellung des Handgelenks und der Schulter sowie zu einer HWS-Distorsion als Primärverletzung gekommen ist. Allerdings hat der Sachverständige ebenfalls ausgeführt, dass nach der Vorstellung bei den Dres. B und H am 05.11.2007 ein struktureller, unfallbedingter Schaden des Schultergelenks ausgeschlossen werden konnte. Die festgestellten Veränderungen seien damit degenerativ und letztlich nicht unfallabhängig. Durch den Unfall selbst sei es nur zu einer geringfügigen Weichteilverletzung in Form einer Schulterprellung gekommen. Die andauernden Beschwerden seien lediglich degenerativer Art. Die insoweit begehrten Behandlungskosten sind damit nicht ersatzfähig…).
(Quelle: ADAC e.V.)