Alleinhaftung eines Kfz-Führers bei Einbiegen auf Strasse und sofort folgendem Linksabbiegen bei Unfall mit überholendem Kfz
(OLG HAMM vom 7.03.2014, 9 U 210/13)
Zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge des aus einem Grundstück auf die Strasse einbiegenden Verkehrsteilnehmers, der unmittelbar danach links in eine Strasse abbiegen will, und dem ihn überholenden Fahrzeugführer. (Aus den Gründen: …In die Abwägung
ist auf Seiten des Klägers nur die von dessen Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr einzustellen. Demgegenüber belastet die Beklagten ein erhebliches unfallursächliches Verschulden der Bekl. zu 1 nach § 10 und § 9 I S.4 StVO. Dass die Bekl. zu 1 die erhöhten Sorgfaltsanforderungen nach § 10 StVO nicht beachtet hat, hat das LG in Anwendung der Anscheinsbeweisgrundsätze zutreffend bejaht, weil sich der Unfall noch im engen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in den fliessenden Verkehr ereignet hat. Angesichts des schwerwiegenden Verschuldens ist es aus Sicht des Senats gerechtfertigt, die vom Fahrzeug des Kl. ausgehende Betriebsgefahr unberücksichtigt zu lassen.
(Quelle: ADAC e.V.)