Die Änderungen des Bußgeldkataloges vom April 2020 sind teilweise nicht wirksam. Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext sind insbesondere die neuen und deutlich verschärften Fahrverbotsregeln nicht wirksam geworden.
Aus den letzten Monaten kann ich berichten, dass Bußgeldbescheide, die auf Grundlage des neuen Kataloges erstellt wurden, von den zuständigen Bußgeldstellen berichtigt worden sind. Hierzu war es aber sehr wichtig, dass der Bescheid durch einen rechtzeitigen Einspruch nicht rechtskräftig geworden ist. Das führte dann häufig dazu, dass ein bereits verhängtes Fahrverbot wieder aufgehoben wurde und eine deutlich geringere Geldbuße zu zahlen war.
Wichtig ist es hier immer, dass man sich rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lässt und mit diesem die Möglichkeiten seiner Verteidigung bespricht. Hierzu rate ich meinen Mandanten (oder zukünftigen Mandanten) immer, mir die erhaltene Post formlos (bevorzugt per E-Mail an ) in mein Büro zu senden. Wenn hier dann auch eine Rückrufnummer hinzugefügt ist, rufe ich kurzfristig zurück und informiere über die verschiedenen Möglichkeiten. Dieser Rückruf ist kostenfrei. In dem Telefonat wird dann besprochen, wie eine mögliche Bearbeitung des Falles durch mich aussehen könnte und natürlich auch was diese kosten würde. Sollten Sie zunächst einen Zeugenfragebogen bekommen haben, so gebe ich hier in der Regel nur eine kurze Empfehlung ab. Liegt bereits ein Anhörungsbogen vor, dann rate ich meistens dazu, dass dieser im weiteren Verlauf durch mich bearbeitet wird. Das hängt dann unter anderem noch von dem Vorwurf (Höhe der möglichen Strafe) und jetzt auch vom Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ab. Ich habe übrigens selbst eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, obwohl ich mich ja eigentlich selbst vertreten könnte.
Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, so ist eine gewisse Eile geboten. Nach Erhalt des Bescheides hat man nur 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist im Prinzip nicht verlängerbar.
Akzeptieren Sie also nicht gleich jede Strafe, sondern lassen Sie sich wenigstens kurz und seriös beraten. Es kommt immer mal wieder vor, dass ein Bescheid fehlerhaft ist (wenn auch nicht so häufig, wie es im Internet manchmal dargestellt wird). Selbst wenn der Bescheid richtig ist, kann man manchmal eine andere Strafe erreichen. Hier kann es beispielsweise sinnvoll sein, dass ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird.
John Christall
Fachanwalt für Verkehrsrecht