„fiktive Abrechnung“ nach Verkehrsunfall
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, dem steht natürlich Schadenersatz zu.
Der Schadenersatz setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Grundsätzlich wird in Sach- und Personenschäden unterschieden. Die Höhe des Sachschadens an Ihrem Fahrzeug wird durch einen Gutachter oder bei geringen Schäden per Kostenvoranschlag der Werkstatt festgestellt. Die Kosten für den Gutachter stellen auch eine Schadensposition dar, die von der gegnerischen Versicherung getragen wird. Hier ist es immer ratsam, sich selbst einen unabhängigen Gutachter auszusuchen und nicht den Gutachter zu nehmen, der von der Versicherung vorgeschlagen wird.
Steht die Höhe des Schadens fest, haben sie verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung.
Sie können Ihr Fahrzeug gemäß Gutachten in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Hierbei rechnet die Werkstatt meist direkt mit der Versicherung ab, dadurch haben sie keine zusätzliche Arbeit.
Es ist aber auch möglich, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Die Schadensposition ist allerdings nur der Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer), Mehrwertsteuer wird nur bei nachgewiesener Zahlung erstattet. In diesen Fällen der fiktiven Abrechnung versucht die Versicherung oft, die einzelnen Positionen des Gutachtens „kleinzurechnen“. Bei Fahrzeugen die älter als 3 Jahre sind, wird auf Stundensätze einer freien Werkstatt verwiesen, wodurch der Schadensbetrag teilweise deutlich verringert wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieser Abzug aber nicht berechtigt. Wurde Ihr Fahrzeug beispielsweise immer in einer Vertragswerkstatt gewartet, so darf dieser Abzug nicht vorgenommen werden.
Aufgrund dieser und anderer Probleme rate ich immer, sich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Nur Ihr Anwalt kann und wird Ihnen sagen, welche der verschiedenen Varianten die günstigste für Sie ist.
Die Kosten für den Anwalt trägt übrigens auch die gegnerische Versicherung, auch das ist eine Schadensposition.
Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall aus Teltow,
Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040