Kein Absehen vom Fahrverbot bei fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und dünner Besiedlung
OLG BRANDENBURG vom 31.05.2016
Wenn sich ein Fahrzeugführer nach Verlassen des Ortskerns aufgrund dünner werdender Besiedelung und weitgehend fehlender Bebauung zu der Annahme verleiten lässt, er sei bereits außerhalb der Ortslage, vermag dies einen Ausnahmefall, der entgegen der Regelanordnung von § 4 I S.1 BKatV, § 25 I S.1 StVG ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, regelmäßig nicht zu begründen. (Aus den Gründen: …Dies gilt umso mehr, als der Betroffene nach seiner Einlassung lediglich „vermutete“, sich „längst außerorts“ zu befinden. Auf eine solche Vermutung darf sich ein sorgfältiger und pflichtbewusster Verkehrsteilnehmer ungeachtet des Eindrucks, den die Örtlichkeit der Messstelle vermittelt, nicht verlassen. Eine grobe Pflichtverletzung ist insoweit nicht ausgeräumt, sondern liegt auf der Hand. Ein Absehen vom Fahrverbot ist nach den getroffenen Feststellungen auch nicht aufgrund einer unverhältnismäßigen Härte gerechtfertigt…).