Was bis dahin am Unfallort gilt – lesen Sie hier.
Kratzer in der Tür, Spiegel touchiert, Delle an der Stoßstange: Wenn einem beim Parkmanöver am Supermarkt ein Malheur passiert, aber der Fahrer des geschädigten Wagens nicht aufzufinden ist, klemmt mancher hilfsweise einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer unter den Scheibenwischer.
Ausreichend ist das allerdings nicht. Ein Unfallvorgang mit einem Geschädigten, und dazu zählt auch ein touchierter Straßenbaum oder eine demolierte Leitplanke, muss bei der Polizei gemeldet werden.
Ein Zettel ist nicht genug
Wer sich ohne Meldung vom Unfallort entfernt oder erst eine Stunde später bei der Polizeiwache vorspricht, erfüllt, trotz Zettel am Auto, den Tatbestand der Fahrerflucht. Das kann unangenehme Folgen haben: hohe Geldstrafen, mehrmonatiger Führerscheinentzug bishin zu Regressforderungen der Versicherungen.
Fahrerflucht künftig nur eine Ordnungswidrigkeit?
Aus dem Justizministerium kommt nun die Idee, die aktuellen Regelungen zu überarbeiten. Geplant ist, dass Fahrerflucht zumindest bei sogenannten Bagatellunfällen nur noch als Ordnungswidrigkeit gilt und nicht als Straftat. Im Gespräch ist auch ein vereinfachtes Meldevorgehen.
In der Folge gäbe es für Unfallflucht wesentlich mildere Strafen, niedrigere Geldbußen und kürzere Fahrverbote. Stets unter der Voraussetzung, dass kein Personenschaden entstand.
Im Zweifel immer die Polizei rufen
Bis der Unfallflucht-Paragraph 142 tatsächlich angepasst wird, rate ich Ihnen, jeden noch so kleinen Unfall ernst zu nehmen. Rufen Sie unverzüglich die Polizei an, unter der 110 oder der regionalen Dienststelle. Dort melden Sie den Unfall. Die Polizei entscheidet dann, ob Kollegen zum Unfallort geschickt werden oder ob Sie selbst zur weiteren Befragung zur Wache fahren.
Bei Verdacht auf Unfallflucht: Sagen Sie nichts!
Aber was ist zu tun, wenn Sie tatsächlich nichts bemerkt haben oder aus Verunsicherung oder vor Schreck zunächst weggefahren sind, und später die Polizei bei Ihnen klingelt, weil es Zeugen gibt?
Wichtigste Regel: Keine Fragen beantworten. Sie müssen nichts sagen, nicht mal, ob Sie irgendwann irgendwo vor Ort waren, geparkt haben oder gefahren sind. Sie dürfen wie im Krimi die Aussage verweigern und sich mit einem Anwalt beraten bzw. diesen für Sie die Aussage machen lassen.
Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie in ein Unfallgeschehen involviert waren und der Vorwurf einer Fahrerflucht im Raum steht. Ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kostet bei den meisten Kollegen nichts; in jedem Fall ist eine Beratung günstiger als eine hohe Geldstrafe wegen Fahrerflucht vom Unfallort.
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