Mal eben das Handy von der Mittelkonsole auf den Beifahrersitz gelegt, damit es in der nächsten Kurve nicht runterpurzelt, und zwar während Sie über die Freisprechanlage telefonieren – ist das eine strafbare Ordnungswidrigkeit?
Das Handy ist ein neutraler Gegenstand – manchmal
Nein, es ist keine Ordnungswidrigkeit, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Zuvor hatte allerdings das Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen Fahrer zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt, weil er sein Handy während der Fahrt umlagerte und gleichzeitig – allerdings über die Freisprechanlage – telefonierte. Der Mann legte Rechtsbeschwerde ein und bekam Recht.
Denn:
Ein mobiles Telefongerät nur kurz in die Hand zu nehmen und umzulagern gilt als sogenannte funktionsneutrale Tätigkeit, weil das Telefon als solches nicht benutzt wird. Das bloße von A nach B Bewegen kann man schließlich auch mit einem Paket Taschentücher oder dem Fensterschwamm vornehmen – und das ist auch nicht verboten.
Ob Sie währenddessen zufällig über die Freisprechanlage telefonieren, ist in jedem Fall unerheblich.
Handy am Ohr verboten, Kopfhörer erlaubt
Richtig ist aber auch:
Telefonieren mit dem Handy in der Hand oder zwischen Schulter und Ohr eingeklemmt ist nicht erlaubt. Hierfür können Sie mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt belangt werden.
Das Tragen von Ohrstöpseln oder Kopfhörern zum Telefonieren ist hingegen nicht verboten, sofern Sie noch in der Lage sind, Warnsignale im Straßenverkehr zu registrieren.
In § 23 Absatz 1 Satz 1 StVO steht: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.”
Ohren auf im Straßenverkehr
Werden Sie mit zu viel Power auf den Ohren erwischt, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Und das gilt auch fürs Fahrradfahren mit Kopfhörern.
Geraten Sie allerdings, während Sie als Autofahrer In-Ear-Kopfhörer tragen, in einen Unfall, kann Ihnen eine Mitschuld vorgeworfen werden, was wiederum dazu führen kann, dass Ihre Versicherung eine volle Übernahme der Reparaturkosten verweigert.
Also:
Telefonieren Sie am besten immer über Freisprechanlage und legen Sie Ihr Handy vor Anritt der Fahrt irgendwo sicher ab. Im Notfall dürfen Sie es allerdings bewegen. Sollte die Polizei das anders sehen, bin ich gerne für Sie da.