Auch im Jahr 2009 wird der Bußgeldkatalog für Verkehrssünder „überarbeitet“. Das bedeutet auch diesmal wieder, dass es deutlich teurer wird. Die Tarife im Katalog haben sich teilweise verdoppelt.
Die meisten Verkehrsteilnehmer dürfte das nicht weiter stören, da sich diese ohnehin (meistens) entsprechend den Vorschriften verhalten. Es gibt aber immer wieder notorische Raser und Gefährder im Straßenverkehr gegen die die Bundesregierung damit durchgreifen will. Bei derzeit ca. 5000 Verkehrstoten jährlich ist der Ansatz sicher gerechtfertigt.
So erhöht sich die Geldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25 km/h in der Ortschaft von 50 € auf 80 €. Der einfache Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) kostet dann 90 € statt 50 €. Das wird wohl auch gelten, sofern es „vergessen“ wird am grünen Pfeil das Fahrzeug bis zum Stillstand anzuhalten.
Unstreitig richtig ist wohl, dass sich auch die Tarife für das Fahren unter Drogen und Alkohol deutlich erhöhen. Hier ist allen Verkehrsteilnehmer bewusst, dass dies für sie selbst aber vor allem für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich ist.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Bußgeldbescheide nicht rechtmäßig erlassen werden. Insoweit ist es nun bei den deutlich erhöhten Strafen besonders wichtig, die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides prüfen zu lassen. Hier empfehle ich, bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens einen Anwalt zu konsultieren. Hat man sich hier bereits „falsch“ eingelassen, so kann das im späteren Verlauf des Verfahrens in der Regel nicht mehr berichtigt werden.
Weiterhin empfehle ich jedem Autofahrer eine entsprechende Verkehrsrechts-schutzversicherung abzuschließen. Bußgeldbescheide kann man bei umsichtiger Fahrweise vielleicht umgehen. Es kommt aber immer wieder vor, dass man in einen Unfall verwickelt wird. Auch wenn man zunächst denkt, dass man unschuldig ist, will die gegnerische Versicherung oft nicht regulieren. Hier hilft die Rechtsschutzversicherung, da man so ohne Kostenrisiko (Anwalt, Anwalt Gegenseite, gerichtliches Gutachten…) eine entsprechende Klage erheben kann.
Der aktuelle Bußgeldkatalog.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.