Nach der Weihnachtsfeier das Auto stehen lassen, dafür mit dem kleinen E-Scooter nach Hause flitzen – keine gute Idee. Denn für Roller-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Wenn Sie jetzt denken, ok, dann fahre ich einfach bei meinem Kumpel hinten auf dem Roller mit, ist das auch keine gute Idee. Mitfahrer sind auf einem Scooter generell nicht erlaubt. Und mit Alkohol im Blut wird daraus ganz schnell eine besondere Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat.
Nur am Lenker festgehalten? Reicht für Führerscheinentzug, entschied das OLG
In Oldenburg musste ein Scooter-Mitfahrer, der betrunken war, sogar seinen Führerschein abgeben: Weil er sich mit 1,2 Promille Alkohol im Blut am Lenker festgehalten hatte. Das Amtsgericht Oldenburg entzog ihm deshalb wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorläufig die Fahrerlaubnis.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung. „Der Beschuldigte war zur Tatzeit absolut fahruntüchtig“, hieß es in der Urteilsbegründung, und durch den Griff an den Lenker sei er am Führen des Fahrzeugs mitbeteiligt gewesen.
Ob er tatsächlich mitgelenkt habe, sei unerheblich, auch dass nur der Vordermann die Geschwindigkeit bestimmen konnte, sei irrelevant.
Am sichersten kommen Sie vom Weihnachtsmarktbesuch mit den Öffis oder einem Taxi nach Hause. Falls Sie trotzdem etwas Verkehrsrechtliches auf dem Herzen haben, helfe ich Ihnen gerne.
Kennen Sie die wichtigsten Regeln zur Benutzung eines E-Scooters?
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Mitfahrer und Anhänger sind nicht erlaubt.
- Der Scooter muss zugelassen und versichert sein.
- Sie benötigen eine Beleuchtung und eine Klingel.
- Sie dürfen Radwege benutzen, ansonsten die Fahrbahn. Gehwege sind tabu. Auf gemischten Rad- und Gehwegen dürfen Sie auch fahren, Fußgänger haben aber immer Vorrang.
- Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren.
- Es gelten dieselben Promille-Grenzen wie für Autofahrer: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, riskiert einen Bußgeldbescheid, ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gelten 0,0.
Bei Verstößen drohen auch hier Bußgelder. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung