Oft unterschätzt:
Nach Unfall mit Handy am Steuer kann Gefängnisstrafe drohen
Handynutzung am Steuer, das weiß mittlerweile jeder, ist verboten. Es sei denn, man benutzt eine Freisprecheinrichtung.
Denn das Lesen oder sogar Schreiben von Nachrichten, während man das Handy in der Hand hält, bedeutet für den Fahrzeugführer eine massive Ablenkung. Was vielen dabei nicht bewusst ist: Wenn es dadurch zu einem Unfall, womöglich mit Personenschaden oder sogar einem Todesfall kommt, ist das Handy am Steuer mehr als eine lästige Ordnungswidrigkeit, die Bußgeld oder Punkte nach sich zieht. Stattdessen wird nun wegen einer Straftat mit Körperverletzung ermittelt. Dem Fahrer droht dabei schlimmstenfalls eine Gefängnisstrafe.
Genau das passierte einem Fahrer in NRW. Er fuhr zu schnell, las während der Fahrt zwei Nachrichten und übersah eine Radfahrerin in der Kurve vor ihm. Es kam zu einem Unfall. Die Mutter, die mit zwei kleinen Kindern unterwegs gewesen war, starb im Krankenhaus. Der Fahrer wurde jetzt vom Oberlandesgericht in Hamm zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Wie lässt sich Handynutzung beweisen?
Das Gericht geht in so einem Fall davon aus, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Fahrer nicht abgelenkt gewesen wäre. Im Umkehrschluss müsste bewiesen werden, dass der Unfall auch jedem anderen beziehungsweise auch ohne Telefonablenkung hätte passieren können. Das ist schwierig, aber nicht unmöglich.
Als Beweis werden gerne Annahmen von Überwachungskameras herangezogen. Immer mehr Autos sind mit Kameras ausgestattet, auch im öffentlichen Straßenraum gibt es häufig welche. Die Fahrzeuge der BVB sind mit Kameras ausgestattet. Steht dann der Verdacht erstmal im Raum, ist es schwer, das Gegenteil zu beweisen.
Mein Rat für Sie als Fahrer: Verkneifen Sie sich, wenn Sie nach dem Unfall befragt werden, jedewede Äußerung zur Situation und zum Unfallhergang, damit Sie nichts sagen, was Ihnen später zur Last gelegt werden kann. Besser ist es, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.
Noch besser ist es, das Handy im Auto tatsächlich liegen zu lassen. Wie gefährlich es ist, abgelenkt zu sein, kann man sich sogar ausrechnen. Wenn Sie bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h drei Sekunden aufs Handy schauen, legen Sie in diesen drei Sekunden 42 Meter quasi blind zurück. Das ist eine Strecke, in der einiges passieren oder plötzlich vor Ihnen auftauchen kann.
Was ist verboten, was ist erlaubt?
Telefonieren, Nachrichten lesen oder Schreiben mit dem Telefon in der Hand sind verboten. Selbst wenn man das Gerät nur in der Hand hält oder nur kurz nach der Uhrzeit schaut, macht man sich strafbar.
Das Mobiltelefon darf im Auto nur benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist – eine rote Ampel reicht hier nicht. Die Nutzung von fest im Auto eingebauten Touchscreens während der Fahrt ist nur erlaubt für Funktionen, die relevant sind für die Bedienung des Fahrzeugs, und sofern sich der Fahrer dem Gerät nur kurz zuwendet.