Beim Autofahren darf das Telefon nicht benutzt und nicht gehalten werden. Sollten Sie dabei gesehen werden, folgt auch hier ein Bußgeldverfahren. Im Rahmen des Verfahrens muss seitens der Behörde allerdings bewiesen werden, dass ein Telefon benutzt wurde.
Das kann dann nur nach einer Akteneinsicht in Zweifel gezogen werden.
Melden Sie sich also auch in einem derartigen Fall unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens beim Fachanwalt für Verkehrsrecht.