Sicherheitsabstand

Auch die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist ein häufiges Vergehen im Straßenverkehr.
Entsprechend den anderen beschriebenen Tatbeständen kann auch hier wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden. Die Bestrafung richtet sich nach der Nähe zum Vordermann und der gefahrenen Geschwindigkeit. Klar ist, dass bei höherer Geschwindigkeit der Abstand größer sein muß. Als Faustformel gilt der halbe Tachowert. Ist die Abstandsunterschreitung erheblich, so droht natürlich auch ein Fahrverbot.
Wenn Ihnen also ein Anhörungsbogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugeht, sollten Sie in diesem (wie immer, wenn ein Anhörungsbogen kommt) auch hier nichts zugeben. Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Haben Sie erst einmal geschrieben, dass Sie gefahren sind, so wird die Vertretung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht erleichtert. Am Besten ist es, mit dem Anhörungsbogen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Auch in diesen Fällen hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gern.

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