Das Überfahren einer roten Ampel ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer wird mit deiner Geldbuße ab 90,00 € sowie mindestens einem Punkt in Flensburg bestraft.
Die Höhe der Geldbuße, wie viele Punkte in Flensburg es gibt und ob ein Fahrverbot verhängt wird, hängt von der Dauer der Rotphase ab. Ist diese kürzer als eine Sekunde, dann liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Ist sie länger, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß kommt zur Geldbuße und den Punkten immer ein Fahrverbot.
Wenn Ihnen also ein Anhörungsbogen wegen eines Rotlichtverstoßes zugeht, sollten Sie in diesem (wie immer, wenn ein Anhörungsbogen kommt) auch hier nichts zugeben. Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Haben Sie erst einmal geschrieben, dass Sie gefahren sind, so wird die Vertretung durch den Anwalt für Verkehrsrecht nicht erleichtert. Am Besten ist es, mit dem Anhörungsbogen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Beim Rotlichtverstoß wird immer nur der Fahrer, nie der Halter (der bekommt aber erst mal die Post) bestraft.
Auch in diesen Fällen hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gern.