Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eines der häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Auch hier kann wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden. Sollten Sie von einem Blitzer geblitzt worden sein, sollten Sie ihren Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.
Die Bestrafung richtet sich zum einen nach der Überschreitung sowie der Frage ob diese im Ort oder außerhalb stattgefunden hat. Weiterhin wird berücksichtigt, ob vor kurzem weitere Überschreitungen vorgelegen haben. So bekommt man ein Fahrverbot von einem Monat, wenn man innerhalb eines Jahres 2 mal 26 km/h zu schnell war. Sonst bekommt man erst ab einer Überschreitung von 31 km/h in einer Ortschaft und 41 km/h außerhalb einer Ortschaft ein Fahrverbot.
Wenn Ihnen also ein Anhörungsbogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer) zugeht, sollten Sie in diesem (wie immer, wenn ein Anhörungsbogen kommt) auch hier nichts zugeben.
Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Haben Sie erst einmal geschrieben, dass Sie gefahren sind, so wird die Vertretung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht erleichtert. Am Besten ist es, mit dem Anhörungsbogen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Auch in diesen Fällen hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gern.
Anmerkung:
Der Unterschied zwischen 30 km/h und 50 km/h hört sich nicht schnell an. Im modernen Auto kann man diesen auch nur noch am Tachometer, nicht mehr durch die „gefühlte Geschwindigkeit“ feststellen. Trotzdem ist der Unterschied gravierend.
Leitet man bei 30 km/h eine Gefahrenbremsung ein, weil zum Bsp. ein Kind auf die Straße läuft, so steht das Fahrzeug nach ca. 14,00 Metern. Fährt man aber 50 km/h, so hat man nach 14,00 Metern Fahrstrecke noch nicht angefangen zu bremsen. Man fährt noch immer 50 km/h.
Geschwindigkeitsmessung (Verfahren und Systeme)
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten tritt die Überschreitung der Geschwindigkeit häufig auf.
Die jeweiligen Messungen erfolgen auf unterschiedlichste Art und Weise. Neben Lichtschranken oder durch in die Fahrbahn eingebaute Sensoren, erfolgen auch Messungen mit Radar, Laser und auch anhand nachfahrender Polizeiwagen.
Lichtschranken (ESO ES 3.0)
Umgangssprachlich auch als Blitzer bekannt. Mittels Lichtschranke wird am häufigsten mit dem Messgerät ESO ES 3.0 gemessen. Die Messung erfolgt anhand einer Weg-Zeit-Berechnung. Dabei werden vom dem Messgerät mehrere Infrarot- oder Laserstrahlen in vorab festgelegten Abständen rechtwinklig zur Fahrbahn gestrahlt. Gemessen wird die Zeit, welche ein Fahrzeug zur Durchquerung der Messstelle benötigt.
Fehlerhafte Messungen können sich hier aus falscher (veralteter) Software ergeben. Weiterhin müssen die Geräte geeicht sein und ganz genau gemäß der Bedienanleitung verwendet werden. Es muss ein Messprotokoll vorliegen und die Fotolinie muss dokumentiert sein.
Radar (Traffipax, Multanova)
Bei der so genannten Radarmessung strahlt das jeweilige Messgerät über eine Antenne eine elektromagnetische Welle aus. Gerät ein Fahrzeug in diesen Radarstrahl, wird die Welle reflektiert und ein kleiner Teil der Strahlung gelangt zurück zur Antenne. Hierbei wird die Frequenz des Strahles verändert und aufgrund dieser Änderung kann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt werden. Die bekanntesten Radargeräte nennen sich Traffipax und Multanova.
Auch Traffipaxgeräte müssen in geeichtem Zustand entsprechend der Bauartzulassung der PTB verwendet werden.
Bei Multanova ist insbesondere auf den richtigen Aufbau (und die entsprechende Dokumentation), sowie auf das Vermeiden von Reflexionsmessungen zu achten.
Laser (Riegl, Leivtec, Poliscan Speed)
Die „Laserpistole“ sendet eine Folge von Laserimpulsen aus, welche vom anvisierten Fahrzeug reflektiert werden. Hierbei wird die Laufzeit des Laserimpulses bis zum Widereintreffen am Messgerät gemessen. Anhand von Verändungen dieses Zeitraums wird die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt. Am weitesten verbreitet sind hierbei die Riegl, Leivtec oder Poliscan Speed.
Bei den Geräten von Riegl sind vor der Messung diverse Tests (Selbsttest, Displaytest, Test der Visiereinrichtung, Nulltest) durchzuführen.
Wie bei Riegl ist auch bei Leivtec und Poliscan Speed auf die Eichung, die Schulung der Messbeamten sowie die Verwendung gemäß den Herstellerangaben zu achten.
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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (Provida)
Eine weitere Art der Geschwindigkeitsmessung erfolgt über das Nachfahren. Hierbei folgt die Polizei mit ihrem Fahrzeug (neutral und fast nicht zu erkennen) dem Fahrzeug des möglichen Verkehrssünders. Die Messgeräte sind dabei im, in der Regel sehr gut motorisierten, Messfahrzeug verbaut. Bei dieser Technik werden auch Wegstrecke und die Zeit gemessen. Häufig wird das Provida System verwendet.
Neben der normalen Überprüfung, kommt zusätzlich noch ein Beweisverwertungsverbot der Filmaufnahme in Betracht. Weiterhin kann es ein Problem bei Veränderungen des Abstandes zwischen den Fahrzeugen bei der Messung geben. Auch ein möglicher Reifenwechsel (Sommer/ Winterreifen) sollte Beachtung finden.
Geschwindigkeitsmessungen – Zusammenfassung
Eine Verurteilung zu einer Geldbuße kann und darf nur erfolgen, wenn feststeht, dass die Messung richtig erfolgt ist.
Daher ist es besonders wichtig, wenn sie „geblitzt“ wurden, sich unmittelbar nach Erhalt eines Anhörungsbogens beim Fachanwalt seines Vertrauens zu melden. Nur so können mögliche Fehler vermieden werden. Nur Ihr Anwalt kann Einsicht in die Bußgeldakte nehmen und die Messung (die immer mal wieder falsch ist) überprüfen. Treten bei der Überprüfung der Bußgeldakte Zweifel auf, so kann es sinnvoll sein, einen externen Gutachter (Ingenieurbüro) mit der Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung zu beauftragen, um für Sie ein positives Ergebnis zu erreichen.
Sie wurden mit einer bestimmten Anzahl an km/h zuviel geblitzt? Kontaktieren Sie uns in unseren Kanzleien in Potsdam, Teltow oder Berlin, um den Sachverhalt zu beurteilen. Ziehen Sie uns auch für die Themen Strafrecht, Bußgeld und Verkehrsunfall zu Rate.
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