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Was wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeitsverstoẞ
1. Wo waren Sie unterwegs?
Geschwindigkeitsverstoẞ
2. Wie viel km/h waren Sie zu schnell?
Geschwindigkeitsverstoẞ
3. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?
Geschwindigkeitsverstoẞ
4. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?
Geschwindigkeitsverstoẞ
5. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?
Geschwindigkeitsverstoẞ
6. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?
Geschwindigkeitsverstoẞ
7. Sind Sie rechtsschutzversichert?
Rotlichtverstoẞ
1. Wie lange war die Ampel schon rot?
Rotlichtverstoẞ
2. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?
Rotlichtverstoẞ
3. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?
Rotlichtverstoẞ
4. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?
Rotlichtverstoẞ
5. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?
Rotlichtverstoẞ
6. Sind Sie rechtsschutzversichert?
Bußgeld-Fragen
Abstandsverstoẞ
1. Wie schnell waren Sie unterwegs?
Abstandsverstoẞ
2. Wie viel Abstand hatten Sie zu dem Fahrzeug vor Ihnen?
Abstandsverstoẞ
3. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?
Abstandsverstoẞ
4. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?
Abstandsverstoẞ
5. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?
Abstandsverstoẞ
6. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?
Abstandsverstoẞ
7. Sind Sie rechtsschutzversichert?
Alkoholverstoẞ
1. Wieviel Promille ergab die Messung?
Alkoholverstoẞ
2. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?
Alkoholverstoẞ
3. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?
Alkoholverstoẞ
4. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?
Alkoholverstoẞ
5. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?
Alkoholverstoẞ
6. Sind Sie rechtsschutzversichert?
Anderes Verkehrsvergehen
1. Bitte konkretisieren Sie Ihren Tatvorwurf:
Anderes Verkehrsvergehen
2. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?
Anderes Verkehrsvergehen
3. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?
Anderes Verkehrsvergehen
4. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?
Anderes Verkehrsvergehen
5. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?
Anderes Verkehrsvergehen
6. Sind Sie rechtsschutzversichert?
Vielen Dank, ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Ich berate Sie von Anfang an, damit nichts schiefgeht
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen von der Polizei oder Bußgestelle erhalten? Ich helfe Ihnen gerne, den Bescheid zu verstehen und berate Sie dazu, wie Sie vorgehen könnten. Sie können Ihren Fall natürlich auch ganz in meine Hände legen.
Wichtig ist, dass Sie zügig nach Eingang der Post reagieren und nichts verschleppen, damit Sie keine Fristen verpassen und vor allem keine Fehlentscheidungen treffen, die später zu Ihrem Nachteil führen könnten. Deshalb können Sie mich jederzeit erreichen und umgehend mit einem Rückruf rechnen.
Kostenlose Erstberatung
- Zu schnell gefahren?
- Bei Rot über die Ampel?
- Den Sicherheitsabstand nicht eingehalten?
- Mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer gesessen?
- Während der Fahrt telefoniert?
Jetzt liegt die Post im Briefkasten und Sie müssen reagieren. Was ist zu tun?
Kontaktieren Sie mich über die Büros in Berlin, Potsdam oder Teltow, um den Sachverhalt zu beurteilen. Die erste Einschätzung oder kurze Beratung kostet Sie nichts.
Ziehen Sie mich auch für das Thema Strafrecht zu Rate.
Einzelne Buẞgeldverfahren
Blitzer
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eines der häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Auch hier kann wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden. Die Bestrafung richtet sich zum einen nach der Überschreitung sowie der Frage, ob diese im Ort oder außerhalb stattgefunden hat.
Rote Ampel
Das Überfahren einer roten Ampel ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer wird mit deiner Geldbuße ab 90,00 € sowie mindestens einem Punkt in Flensburg bestraft.
Sicherheitsabstand
Auch die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist ein häufiges Vergehen im Straßenverkehr. Entsprechend den anderen beschriebenen Tatbeständen kann auch hier wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden.
Alkohol/Drogen
Alkohol und Straßenverkehr gehören nicht zusammen. Im Strafrecht kann bereits eine Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3 Promille zu einer Bestrafung führen, falls bei der Fahrt auch Ausfallerscheinungen auftreten.
Telefon am Steuer
Beim Autofahren darf das Telefon nicht benutzt und nicht gehalten werden. Sollten Sie dabei gesehen werden, folgt auch hier ein Bußgeldverfahren.
Buẞgeld, Anhörungsbogen, Buẞgeldbescheid – Wann zum Anwalt?
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren sollten Sie spätesten nach Erhalt des Bußgeldbescheides oder Anhörungsbogen einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Für die Themen Bußgeld, Bußgeldbescheid sowie Anhörungsbogen stehen wir Ihnen in Berlin, Potsdam und Teltow zur Verfügung. Um vorab zu schauen, was Sie im Falle eines Bußgeldbescheides erwarten könnte, lohnt es sich, einen Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog zu werfen.
Beim Ausfüllen der Anhörung können schon die ersten Fehler passieren, die der Anwalt später nicht mehr berichtigen kann.
Sollten Sie im Vorfeld auch einen Zeugenfragebogen bekommen haben, melden Sie sich einfach kurz telefonisch und ich gebe eine Empfehlung ab, wie man sich hier verhalten sollte.
Warum zum Fachanwalt?
Fachanwalt für Verkehrsrecht wird man nur, wenn man der Rechtsanwaltskammer entsprechende fachliche Kenntnisse nachgewiesen hat. Sie können daher sicher sein, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht schon viele verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet hat.
Um den Titel zu behalten, muss jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden Lehrgänge im Verkehrsrecht pro Jahr absolvieren. Ich selbst bin seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Buẞgeld–Verfahren allgemein: So ist der Ablauf
Ein Verfahren für Bußgeld unterteilt sich in:
1. Ermittlungsverfahren
Sobald Polizei oder Bußgeldbehörde den Verdacht haben, dass eine Ordnungswidrigkeit („OWi“) vorliegt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
2. Anhörung des Betroffenen
Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung des Betroffenen (des verdächtigten „Täters“) in der Regel schriftlich. Es ist sehr ratsam, sich hier noch nicht zu äußern und den Anhörungsbogen nur mit den zwingend erforderlichen Angaben zur Person zurückzusenden. Wollen Sie keinen Fehler machen, so lassen Sie sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
3. Erlass des Bußgeldbescheids
Sobald der Bußgeldbescheid erlassen und zugestellt worden ist, hat der Betroffene maximal 14 Kalendertage Zeit, sich zu überlegen, ob er Einspruch einlegen will. Ist die Frist versäumt, ist es ganz schwer, wieder in das Verfahren zu kommen. Umzug oder Urlaub sind keine tauglichen Erklärungen.
4. Einspruch seitens des Betroffenen oder des Anwaltes
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid legt man ein, indem man schreibt: „Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom …, Aktenzeichen …, Einspruch ein.“
5. Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft
Die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft ist eine Formalie. In aller Regel möchte die Staatsanwaltschaft im weiteren Verfahrensverlauf auch gar nicht mehr unmittelbar beteiligt sein.
6. Weiterleitung an das zuständige Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft leitet die Akten sodann der Strafabteilung des zuständigen Amtsgerichts zu.
7. Hauptverhandlung oder Einstellung des Verfahrens
Das Amtsgericht lädt den Betroffenen zur Hauptverhandlung – der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht – oder schlägt vor, das Verfahren mit Zustimmung des Betroffenen gem. § 47 Abs. 2 OWiG durch Beschluss einzustellen, wenn es der Meinung ist, die Sache „verdiene“ keine weitere Verfolgung.
8. Urteil des Amtsgerichts oder Einstellung des Verfahrens
Das Urteil kann entweder zu einer Verurteilung, zur Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch führen. Die Einstellung des Verfahrens kann oft erreicht werden, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens gefunden werden. Ein Freispruch ist selten, da dann die Staatskasse die Kosten des Verfahrens trägt.
9. Rechtsbeschwerde
Bei einer Verurteilung zu einer Geldbuße von mehr als EUR 250,00 (und in einigen anderen Fällen wie z.B. Verhängung eines Fahrverbotes) kann man gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht einlegen.
10. Beschluss des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht entscheidet über die Rechtsbeschwerde im „schriftlichen Verfahren“ durch Beschluss. Bis zu welchem dieser einzelnen Abschnitte das Verfahren geführt wird, ist davon abhängig, was der Betroffene oder die zuständigen Behörden tun. Sofern ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht eingelegt wird, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig; das Verfahren ist damit beendet. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene den Einspruch – spätestens in der mündlichen Verhandlung – zurücknimmt.
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Kontaktieren Sie mich über die Büros in Berlin, Potsdam oder Teltow, um den Sachverhalt zu beurteilen. Ziehen Sie mich auch für das Thema Strafrecht zu Rate.
Ich berate Sie von Anfang an, damit nichts schiefgeht
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen von der Polizei oder Bußgestelle erhalten? Ich helfe Ihnen gerne, den Bescheid zu verstehen und berate Sie dazu, wie Sie vorgehen könnten. Sie können Ihren Fall natürlich auch ganz in meine Hände legen.
Wichtig ist, dass Sie zügig nach Eingang der Post reagieren und nichts verschleppen, damit Sie keine Fristen verpassen und vor allem keine Fehlentscheidungen treffen, die später zu Ihrem Nachteil führen könnten. Deshalb können Sie mich jederzeit erreichen und umgehend mit einem Rückruf rechnen.
Kostenlose Erstberatung
- Zu schnell gefahren?
- Bei Rot über die Ampel?
- Den Sicherheitsabstand nicht eingehalten?
- Mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer gesessen?
- Während der Fahrt telefoniert?
Jetzt liegt die Post im Briefkasten und Sie müssen reagieren. Was ist zu tun?
Kontaktieren Sie mich über die Büros in Berlin, Potsdam oder Teltow, um den Sachverhalt zu beurteilen. Die erste Einschätzung oder kurze Beratung kostet Sie nichts.
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Einzelne Buẞgeldverfahren
Blitzer
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eines der häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Auch hier kann wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden. Die Bestrafung richtet sich zum einen nach der Überschreitung sowie der Frage, ob diese im Ort oder außerhalb stattgefunden hat.
Rote Ampel
Das Überfahren einer roten Ampel ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer wird mit deiner Geldbuße ab 90,00 € sowie mindestens einem Punkt in Flensburg bestraft.
Sicherheitsabstand
Auch die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist ein häufiges Vergehen im Straßenverkehr. Entsprechend den anderen beschriebenen Tatbeständen kann auch hier wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden.
Alkohol/Drogen
Alkohol und Straßenverkehr gehören nicht zusammen. Im Strafrecht kann bereits eine Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3 Promille zu einer Bestrafung führen, falls bei der Fahrt auch Ausfallerscheinungen auftreten.
Telefon am Steuer
Beim Autofahren darf das Telefon nicht benutzt und nicht gehalten werden. Sollten Sie dabei gesehen werden, folgt auch hier ein Bußgeldverfahren.
Buẞgeld, Anhörungsbogen, Buẞgeldbescheid – Wann zum Anwalt?
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren sollten Sie spätesten nach Erhalt des Bußgeldbescheides oder Anhörungsbogen einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Für die Themen Bußgeld, Bußgeldbescheid sowie Anhörungsbogen stehen wir Ihnen in Berlin, Potsdam und Teltow zur Verfügung. Um vorab zu schauen, was Sie im Falle eines Bußgeldbescheides erwarten könnte, lohnt es sich, einen Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog zu werfen.
Beim Ausfüllen der Anhörung können schon die ersten Fehler passieren, die der Anwalt später nicht mehr berichtigen kann.
Sollten Sie im Vorfeld auch einen Zeugenfragebogen bekommen haben, melden Sie sich einfach kurz telefonisch und ich gebe eine Empfehlung ab, wie man sich hier verhalten sollte.
Warum zum Fachanwalt?
Fachanwalt für Verkehrsrecht wird man nur, wenn man der Rechtsanwaltskammer entsprechende fachliche Kenntnisse nachgewiesen hat. Sie können daher sicher sein, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht schon viele verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet hat.
Um den Titel zu behalten, muss jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden Lehrgänge im Verkehrsrecht pro Jahr absolvieren. Ich selbst bin seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Buẞgeld–Verfahren allgemein: So ist der Ablauf
Ein Verfahren für Bußgeld unterteilt sich in:
1. Ermittlungsverfahren
Sobald Polizei oder Bußgeldbehörde den Verdacht haben, dass eine Ordnungswidrigkeit („OWi“) vorliegt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
2. Anhörung des Betroffenen
Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung des Betroffenen (des verdächtigten „Täters“) in der Regel schriftlich. Es ist sehr ratsam, sich hier noch nicht zu äußern und den Anhörungsbogen nur mit den zwingend erforderlichen Angaben zur Person zurückzusenden. Wollen Sie keinen Fehler machen, so lassen Sie sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
3. Erlass des Bußgeldbescheids
Sobald der Bußgeldbescheid erlassen und zugestellt worden ist, hat der Betroffene maximal 14 Kalendertage Zeit, sich zu überlegen, ob er Einspruch einlegen will. Ist die Frist versäumt, ist es ganz schwer, wieder in das Verfahren zu kommen. Umzug oder Urlaub sind keine tauglichen Erklärungen.
4. Einspruch seitens des Betroffenen oder des Anwaltes
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid legt man ein, indem man schreibt: „Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom …, Aktenzeichen …, Einspruch ein.“
5. Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft
Die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft ist eine Formalie. In aller Regel möchte die Staatsanwaltschaft im weiteren Verfahrensverlauf auch gar nicht mehr unmittelbar beteiligt sein.
6. Weiterleitung an das zuständige Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft leitet die Akten sodann der Strafabteilung des zuständigen Amtsgerichts zu.
7. Hauptverhandlung oder Einstellung des Verfahrens
Das Amtsgericht lädt den Betroffenen zur Hauptverhandlung – der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht – oder schlägt vor, das Verfahren mit Zustimmung des Betroffenen gem. § 47 Abs. 2 OWiG durch Beschluss einzustellen, wenn es der Meinung ist, die Sache „verdiene“ keine weitere Verfolgung.
8. Urteil des Amtsgerichts oder Einstellung des Verfahrens
Das Urteil kann entweder zu einer Verurteilung, zur Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch führen. Die Einstellung des Verfahrens kann oft erreicht werden, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens gefunden werden. Ein Freispruch ist selten, da dann die Staatskasse die Kosten des Verfahrens trägt.
9. Rechtsbeschwerde
Bei einer Verurteilung zu einer Geldbuße von mehr als EUR 250,00 (und in einigen anderen Fällen wie z.B. Verhängung eines Fahrverbotes) kann man gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht einlegen.
10. Beschluss des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht entscheidet über die Rechtsbeschwerde im „schriftlichen Verfahren“ durch Beschluss. Bis zu welchem dieser einzelnen Abschnitte das Verfahren geführt wird, ist davon abhängig, was der Betroffene oder die zuständigen Behörden tun. Sofern ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht eingelegt wird, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig; das Verfahren ist damit beendet. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene den Einspruch – spätestens in der mündlichen Verhandlung – zurücknimmt.
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Kontaktieren Sie mich über die Büros in Berlin, Potsdam oder Teltow, um den Sachverhalt zu beurteilen. Ziehen Sie mich auch für das Thema Strafrecht zu Rate.