Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, so steht Ihnen Schadenersatz zu.
Dieser setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Am bekanntesten ist, dass das Fahrzeug wieder repariert wird, sofern kein Totalschaden vorliegt. Die meisten wissen auch, dass man einen Mietwagen bekommen kann bzw. dass ein Gutachten eingeholt werden darf.
Hier wird es schon etwas problematischer.
Den Mietwagen bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen vollständig bezahlt. Hierzu gehört unter anderem, dass Sie die Preise für den Mietwagen vergleichen sollten. Die gegnerische Versicherung ist nicht verpflichtet, alle Preise zu zahlen. Der Gutachter wird oft von der Versicherung angeboten, die den Schaden bezahlen soll. In diesem Fall schätzt derjenige, der bezahlen soll die Schadenshöhe ein. Hier rate ich immer, vorsichtshalber einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
Eine nicht so bekannte Schadensposition sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der die Regulierung des Schadens für Sie organisiert. Das bedeutet, dass Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nehmen können. Von Vorteil wäre es natürlich, sofern dieser etwas vom Verkehrsrecht versteht. Am besten wird es sein, wenn er Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
Dieser Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie neutral und umfassend über die Möglichkeiten der Unfallabwicklung und Ihre daraus resultierenden Rechte. Der Anwalt führt auch die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung und achtet darauf, dass Sie Ihr Recht bekommen. Die Kosten für Ihren Anwalt werden dann von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Weitere mögliche Schadenspositionen nach einem Unfall können zum Beispiel Arztkosten, eine Erwerbsminderung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, Nutzungsausfall statt Mietwagen, Standkosten oder eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs sein.
Denken Sie immer daran, dass ein Verkehrsunfall für die Versicherung Tagesgeschäft ist. Für Sie ist es immer neu, Sie kennen Ihre Rechte nicht. Da ein Anwalt ohnehin von der Versicherung bezahlt wird, regulieren Sie Ihren Unfall nicht ohne seine Hilfe.