Auch im Jahr 2011 ändern sich wieder einige Regelungen im Straßenverkehrsrecht.
Bereits seit dem 28.10.2010 ist die europaweite Bußgeldvollstreckung möglich. Ist das Bußgeld aus dem Ausland rechtskräftig und über 70,00 €, so kann der Staat aus dem das Bußgeld kommt hier die Vollstreckung versuchen. Auch hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Vollstreckung überhaupt möglich ist, selbstverständlich ist sie auch mit der neuen Regelung nicht.
Seit dem 01.01.2011 ist der Führerschein mit 17 nach einer langjährigen Probephase gesetzlich verankert. Jugendliche können nunmehr bereits kurz vor dem 17. Geburtstag die Fahrprüfung machen. Ab dem 17. Geburtstag dürfen sie dann in Begleitung eines erwachsenen Beifahrers das Auto führen. Mit ihrer Volljährigkeit erhalten sie einen vollwertigen Führerschein.
Die EU hat vorgegeben, dass ab dem 07.02.2011 alle neuen PKW- und Transportertypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein müssen. Die Tagfahrleuchten schalten sich automatisch mit dem Starten des Motors ein und sollen die Erkennbarkeit Ihres Fahrzeuges verbessern. Die Tagfahrleuten ersetzen das normale Abblendlicht nicht
Obwohl die Umweltzonen den gewünschten Rückgang der Feinstaubbelastung nicht ereicht haben, richten immer mehr Städte diese ein bzw. verschärfen die vorhandenen. Hier sollten Sie sich vorab immer informieren, sofern Ihr Fahrzeug nicht über eine grüne Plakette verfügt.
Für die Mitte des Jahres 2011 ist die Einführung von Wechselkennzeichen geplant. Ziel ist es, dass man mit einem Kennzeichen wechselweise bis zu 3 Fahrzeuge derselben Kategorie nutzen kann. Genaue Festlegungen hinsichtlich der Kfz-Steuer oder der Kaskoversicherung gibt es allerdings noch nicht.
Zum Schluss wiederhole ich meine allgemeine Empfehlung an alle Autofahrer. Fahren Sie insbesondere bei den aktuellen Bedingungen auch im Jahr 2011 wieder vorsichtig und umsichtig. Passiert Ihnen aber trotz dieser Fahrweise etwas, so sollten Sie sich unbedingt bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.