Falls Ihnen im Straßenverkehr ein Unfall mit Ihrem Fahrzeug passiert ist, so sollten Sie unbedingt einige Hinweise beachten.
Die Unfallstelle muss sofort gesichert werden und die Polizei sollte unbedingt angerufen werden. Die Polizei nimmt den Unfall neutral auf und sichert alle Daten. So kann später niemand sagen: „Ich war nicht dabei, der Schaden ist nicht von mir.“ Die polizeiliche Unfallaufnahme erleichtert daher vieles. Ist jemand verletzt, ist unbedingt auch ein Rettungswagen zu rufen.
Geben Sie nie ein spontanes Schuldanerkenntnis ab. In der Regel stehen Sie unter Schock und habe nicht die Ruhe vernünftig nachzudenken.
Verändern Sie nichts oder so wenig wie möglich, bevor die Polizei eintrifft. Machen Sie unbedingt Fotos (zur Not mit dem Telefon) von der Unfallstelle, bevor etwas verändert wird. Manchmal kommt es auf Kleinigkeiten an. Ist der Schaden sehr klein, sollte die Unfallstelle allerdings nicht den anderen Verkehr behindern (zur Not nach den Fotos räumen).
Notieren Sie den Namen des Fahrers, des Halters, das Kennzeichen sowie die Versicherung des Unfallgegners (am Besten mit einem Unfallbericht).
Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei und weisen Sie gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten oder Fehler in der Aufnahme des Unfalls hin.
Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners beeinflussen bzw. treffen Sie keine Vereinbarungen mit dieser.
Unmittelbar nach jedem Unfall vereinbaren Sie einen Termin mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nur Ihr Anwalt kann Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten aufzeigen und hilft Ihnen diese durchzusetzen. Beim unverschuldeten Unfall zahlt den Anwalt die gegnerische Versicherung (das ist eine Schadensposition, wie auch der Gutachter oder der Mietwagen).
Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall,
Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040