Der Presse war kürzlich zu entnehmen, dass in unserer Region weitere Blitzeranlagen installiert werden sollen.
Richtig ist natürlich, dass überhöhte Geschwindigkeit eine Hauptursache für Unfälle darstellt.
Insofern ist es richtig und wichtig, dass die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit regelmäßig überwacht wird.
Auf der anderen Seite wundere ich mich manchmal, wie die Überwachungsstellen ausgesucht werden. In einem meiner aktuellen Fälle wurde auf der A9 in Richtung Leipzig geblitzt. Die zulässige Geschwindigkeit wurde von „freier Fahrt“ über einen kurzen Geschwindigkeitstrichter (erst 100 km/h, dann 80 km/h) wegen einer Baustelle herabgesenkt. Der Blitzer befand sich bereits 150 m hinter dem Schild 80 km/h. Die Baustelle befand sich neben der Autobahn, lediglich der Standstreifen war eingeschränkt. Aufgrund dieser Umstände wurden fast 50 % aller durchfahrenden Fahrzeuge hier geblitzt.
Rechtlich wurde seitens der Behörde alles richtig gemacht, trotzdem überkommt einen der Eindruck, dass die Messstelle „einnahmeoptimiert“ angelegt wurde.
Da einem so etwas jeden Tag passieren kann, ist es besonders wichtig, über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht zu verfügen. Nur so hat man die Möglichkeit, das Verfahren durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen.
Ich rate daher, bereits unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einen Termin zu vereinbaren. Dieser kann nach Akteneinsicht die Möglichkeiten der Vertretung prüfen. In dem mir vorliegendem Fall konnte zumindest das Fahrverbot abgewendet werden.
Die Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht ist auch bei einem Verkehrsunfall sehr wichtig. Ist die Haftungslage nach dem Unfall nicht ganz klar und liegt ein Personenschaden vor, so wird die gegnerische Versicherung nur sehr zögerlich regulieren.
Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall aus Teltow,
Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040