Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall
Wenn Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, so stehen Ihnen diverse Positionen an Schadenersatz zu.
Weniger bekannt ist, dass Sie auch die Kosten des Rechtsanwaltes oder auch eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Es ist also Ihr Recht, einen Anwalt mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls zu beauftragen und die Gegenseite zahlt diesen dann. Die gegnerische Versicherung ist in der Abwicklung von Verkehrsunfällen mehr als geübt, bei Ihnen kommt es nicht so regelmäßig vor. Die Versicherung weiß dadurch natürlich genau, wo sie eventuell etwas sparen kann. Für Sie ist es, insbesondere wenn Sie auch noch verletzt wurden, schwer, sich in den neuen Sachverhalt einzuarbeiten.
Ich empfehle daher immer, sich sofort nach einem Unfall an einen Spezialisten für die Abwicklung von Verkehrsunfällen zu wenden. Das gilt auch für Unfälle, die auf den ersten Blick eindeutig und einfach erscheinen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Unfälle meist nur auf den ersten Blick einfach und eindeutig erscheinen. Darüber hinaus spart Ihnen die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht viel Zeit und Sie wissen immer, dass alle Ihre Rechte geltend gemacht werden.
So hat das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil vom 19.09.2012 sogar entschieden, dass auch ein Rechtsanwalt selbst einen anderen Rechtsanwalt mit der Abwicklung seines eigenen Unfalls beauftragen darf und die Kosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommt.
Unabhängig davon rate ich auch dazu, eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abzuschließen. Diese Versicherung kostet ca. 70,00 € im Jahr und kann bei schweren Unfällen sehr hilfreich sein.
Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall aus Teltow,
Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040