Was sie in einer Einbahnstraße dürfen und wann es gefährlich wird
Sind Sie schon mal in einer Einbahnstraße rückwärts und folglich entgegen der Fahrtrichtung gefahren? Bestimmt, und das ist für wenige Meter auch erlaubt, denn wie sonst sollte man rückwärts einparken.
Was nicht erlaubt ist: Mal eben ein ganzes Stück zurücksetzen, weil man die Schwiegermutter auf dem Bürgersteig vergessen hat oder diese eine Parklücke, an der man eben vorbeigerauscht ist, jetzt doch nehmen möchte.
Zurücksetzen einer längeren Strecke – zulässig oder nicht?
Das Zurückfahren über eine längere Strecke, entgegengesetzt der Fahrtrichtung der Einbahnstraße, ist allerdings nicht ganz ungefährlich, wie dieser Unfallhergang zeigt: Eine Autofahrerin fuhr einige Meter zurück, um einem am Straßenrand parkenden Fahrzeug die Ausfahrt aus einer Lücke zu ermöglichen, anschließend wollte sie selbst dort parken.
Beim Zurückfahren kollidierte sie jedoch mit dem Wagen eines Mannes, der gerade aus einer Grundstückseinfahrt rückwärts in die Einbahnstraße stieß. Dabei wurde das Auto des Mannes beschädigt.
Weil die Versicherung der Frau allerdings nur 40 Prozent der Schadenssumme übernehmen wollte, landete der Fall vor Gericht: Der Mann forderte die Übernahme aller Kosten. Das Landgericht befand jedoch, ein kurzer Rückwärtsspurt sei zulässig; Der Mann hätte einkalkulieren müssen, dass ein Auto die Straße in falscher Richtung befahren könne. Im Grunde habe er ihr die Vorfahrt genommen und trage deshalb eine erhebliche Mitschuld.
BGH: Einbahnstraßen-Urteil aufgehoben
Der Kläger wandte sich daraufhin an den BGH, und der sieht das anders: Man müsse auf einer Einbahnstraße grundsätzlich nicht mit Autos rechnen, die entgegen der Fahrtrichtung fahren. Deshalb wurde das Urteil aufgehoben, der Fall muss erneut am Landgericht verhandelt werden, mal sehen, wie es ausgeht.
Am besten ist es natürlich, wenn gar kein Unfall passiert.
Deshalb hier die wichtigsten Regeln zum Thema Einbahnstraße:
- Rückwärtsfahren ist nur zum unmittelbaren Einparken erlaubt.
- In manchen Einbahnstraßen dürfen Sie auch links parken.
- Einbahnregelung gilt auch für Radfahrer, es sei denn, eine Ausnahme ist ausgeschildert.
- Wer von der falschen Seite in eine Einbahnstraße fährt, dem droht ein Bußgeld von 50 Euro, beim Radfahrer sind es mindestens 20 Euro
Ich wünsche Ihnen allseits gute Fahrt, und zwar immer in der richtigen Richtung. Falls Sie dennoch in einen Unfall verwickelt werden, helfe ich Ihnen gerne.