Sie stehen an der Ampel und es wird und wird nicht grün. Ist die Ampel defekt? Oder funktioniert die sogenannte Bedarfsschleife, der Sensor, der erkennt, wenn jemand wartet, nicht korrekt? Wenn Sie dann auch noch relativ alleine auf weiter Flur sind, könnte man ja einfach mal losfahren, trotz Dauerrot. Oder?
Rot heißt Warten, mindestens 5 Minuten
Klares Jein. Wer trotz Rot über die Kreuzung fährt oder fahren will, muss eine angemessene Zeit warten, um sicher zu gehen, dass die Ampel tatsächlich einen Defekt hat. Das sollten mindestens fünf Minuten sein. Außerdem gilt: Wenn Sie Rot haben, hat der Querverkehr Grün, Sie sind zur höchsten Vorsicht verpflichtet, wenn Sie trotz Rot in den Kreuzungsbereich eindringen.
Auch Radfahrer müssen halten
Eine Radfahrerin hat das genauso gemacht und trotzdem wurde ihr jetzt vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Die Frau legte gegen das Bußgeld in Höhe von mehreren 100 Euro Einspruch ein: Sie sei davon ausgegangen, dass die Ampel defekt war, sie habe weder fahrlässig gehandelt noch einen vorsätzlichen Rotlichtverstoß begangen.
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese verurteilte die Frau dennoch zur Bußgeldzahlung, das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) sah es aber anders: Die Radfahrerin konnte schließlich nicht wissen, dass sie die Kontaktschleife nicht ausgelöst hatte, sie durfte insofern zu Recht annehmen, dass es eine Störung gab.
Zudem, so das OLG, dürfen qualifizierte Radfahrer keineswegs beliebig zum Fußgänger werden und einen Fußgängerüberweg nutzen. Das nämlich hatte das Amtsgericht der Frau vorgeschlagen.
Zur Sorgfalt verpflichtet.
Warum erzähle ich Ihnen als Autofahrer das? Weil an der roten Ampel zunächst alle gleich sind. Rot heißt warten, und wenn Sie vermuten, dass was kaputt ist, sind Sie in der Pflicht, höchste Sorgfalt walten zu lassen, also langsam vorfahren und sich vergewissern, dass Sie freie Fahrt haben. Sind andere Fahrzeuge im Spiel, müssen Sie mit eindeutigen Handzeichen klären, wer fahren darf.
Falls es dennoch zu einem Bußgeldverfahren kommt, ist es gut, wenn Sie einen Zeugen haben, der Ihnen eine angemessene Wartezeit und ein angemessenes Verhalten bestätigen kann. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen gerne, das Bußgeld, mögliche Punkte oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
FAQ zur Ampel auf Dauerrot:
- Darf der genervte Fahrer aus dem Wagen aussteigen und auf den Bedarfsknopf der Fußgängerampel der Querstraße drücken, damit es für ihn endlich Grün wird?
- Ja, habe ich auch mal gemacht, als ich jung war, ich empfehle es aber nicht.
- Darf man mit dem Wagen vor und zurück rollen, um die Kontaktschleife aufzuwecken?
- Ja, das kann man probieren, wenn man dabei niemanden gefährdet.
- Sollte man die Polizei davon benachrichtigen, dass die Ampel defekt ist?
- Nein, das findet die Polizei selber schnell raus.