Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei, wie verhalten Sie sich richtig, und warum ist Abhauen keine gute Idee?
Ob Thelma & Louise oder Bonnie & Clyde – Weglaufen vor der Polizei ist nie eine gute Idee, egal ob Sie was verbrochen haben oder nicht. Das gilt auch für den Fall, dass Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Wenn man vor Schreck oder aus Nervosität, weil vielleicht der TÜV abgelaufen ist oder Sie Alkohol getrunken haben, nicht anhält, sondern der Polizei davonrauscht, ist diese bloße Flucht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Sie wirkt sich, falls ein Verkehrsdelikt o.a. vorliegt, auch nicht strafverschärfend aus.
Aber: Falls die Dinge während der Flucht aus dem Ruder laufen, besteht die Gefahr, dass alles viel schlimmer wird.
Folgendes passierte in NRW: Die Polizei forderte einen 19-Jährigen zum Anhalten auf. Er hielt nicht an, sondern flüchtete, fuhr in eine Sackgasse, wendete und fuhr dann direkt auf die inzwischen ausgestiegenen Beamten zu. Seitens der Polizisten wurde dann auf ihn geschossen und der junge Mann schwer verletzt.
Also was darf die Polizei und wie verhalten Sie sich richtig?
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Polizeibeamte Sie zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit, zur Überprüfung von Führerschein und Zulassung, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sowie zu Verkehrserhebungen anhalten: mit der sogenannten Winkerkelle oder anderen technischen Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, Blaulicht beispielsweise.
Sie halten am rechten Straßenrand an, sobald das gefahrlos möglich ist, bleiben im Wagen sitzen und warten auf die Anweisungen der Beamten, die zu Ihnen kommen werden.
Es ist völlig normal, dass Sie in so einem Fall vielleicht etwas nervös sind, damit können Beamte in der Regel umgehen.
Was droht, wenn Sie nicht anhalten?
Für Nicht-Anhalten (Flucht) wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig plus 1 Punkt, bei einem Fahranfänger ist in diesem Fall zudem der Führerschein weg.
Kommt es durch die Flucht zu Vorfällen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsunterschreitung, illegale Autorennen oder allgemein eine Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. Dritter, haften Sie als Verursacher. Häufig weigert sich allerdings die Haftpflichtversicherung, die Kosten für Schäden und Schmerzensgeld zu übernehmen.
Gewaltsamer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, also wenn Sie handgreiflich werden oder sich körperlich gegen Maßnahmen der Beamten wehren, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Mein Rat:
- Ruhig und freundlich bleiben, nicht pampig werden, sachlich antworten.
- Fragen nur beantworten, wenn das für Sie ok ist, andernfalls dürfen Sie die Aussagen verweigern und sich von einem Anwalt beraten oder helfen lassen.
- Plaudern ist unnötig – sonst rutscht Ihnen noch was raus, was für Sie nachteilig ist.
Haben Sie weitere Fragen dazu? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht im Raum Berlin berate Sie gerne.