Größeres Auto, höheres Bußgeld? Nein, es gelten gleiche Strafen für alle, entschied ein Gericht.
Gute Nachrichten für SUV-Fahrer: Sie dürfen für Verkehrsdelikte nicht mit einem erhöhten Bußgeld belangt werden, nur weil sie einen SUV fahren. Es gelten die gleichen Sätze für alle – ob Fahrer von Kleinwagen, SUV oder Mondmobil. ; )
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt in zweiter Instanz entschieden, nachdem einer Autofahrerin Folgendes passiert war: Sie wurde an einer roten Ampel geblitzt und sollte ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro zahlen, obwohl der Regelsatz laut Bußgeldkatalog dafür 200 Euro beträgt. Die Begründung des Frankfurter Amtsgerichts lautete damals: Die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie bei einem SUV würden das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer vergrößern. Diese größere abstrakte Gefährdung und Betriebsgefahr rechtfertige ein erhöhtes Bußgeld.
„Diffuse Benennung eines Fahrzeugtyps“ ist kein Argument
Das OLG Frankfurt sah das aber anders: Für eine Abweichung vom Bußgeldregelfall sei mehr nötig „als die diffuse Benennung eines Fahrzeugtyps oder Modells“.
In der Tat müsste das sonst im Umkehrfall bedeuten, dass Fahrer von Kleinstwagen eine geringere Strafe zahlen müssen. Und was wäre mit Minivans und Transportern – zahlen die dann auch mehr? Und ab welcher Größe und Höhe genau?
Aber auch wenn die Bußgelderhöhung aufgrund des Fahrzeugtyps abgewiesen wurde, muss die SUV-Fahrerin in diesem Fall dennoch mehr als den Regelsatz zahlen, weil eine „gravierende Vorbelastung des Fahrers“ vorliegt: Die Frau war nämlich 13 Monate zuvor schon einmal durch einen Ampelblitzer gerauscht
Also: Passen Sie gut auf sich auf und halten Sie bei Rot vor der Haltelinie, ob Sie nun einen SUV oder einen Mini fahren. Und wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid unfair vorkommt, helfe ich Ihnen gerne.
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