Alleinhaftung eines Kraftfahrers bei Kollision mit Linksabbieger wegen Verstosses gegen Wendeverbot auf einer Kreuzung
(AG HATTINGEN vom 20.01.2012, 15 C 276/11)
Ein Kraftfahrer, der an einer Kreuzung verbotswidrig wendet und dabei mit einem Fahrzeug kollidiert, das ordnungsgemäß entsprechend dem grünen Lichtzeichen nach links abbiegt, haftet allein. (Aus den Gründen: …Eine Betriebsgefahr muss sich ein Unfallbeteiligter dann nicht anrechnen lassen, wenn der andere den Unfall grob verschuldet hat. Davon geht das Gericht hier aus. Der Kläger hat zumindest grob fahrlässig die Verkehrsvorschrift verletzt, die durch das Schild 272 an der Kreuzung geregelt ist. Trotz Wendeverbotes hat der Kl. ein Wendemanöver vorgenommen. Die Beklagte dagegen hat aus Sicht des Gerichts keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Vielmehr hat sich die Beklagte ordnungsgemäß verhalten. Die Beklagte hätte bei Grün auch darauf vertrauen dürfen, dass von anderer Seite kein anderes Fahrzeug mehr auf ihrer Fahrspur fährt. An übersichtlichen Stellen darf darauf vertraut werden, dass keine Verkehrsunfallgefahr besteht…).
(Quelle: ADAC e.V.)