Schmerzensgeldgewährung i.H.v. 1.000,– € bei HWS-Verletzung infolge eines Streifunfalls zweier Kfz
(LG DORTMUND vom 6.11.2012, 4 S 8/11)
Ein Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,– € ist zu gewähren, wenn der Unfallgeschädigte infolge einer Streifkollision von zwei Pkw eine HWS-Verletzung davongetragen hat und dies umfänglich durch Sachverständigengutachten belegen konnte. (Aus den Gründen: …Der Kläger hat den ihm obliegenden Vollbeweis erbracht, dass die von ihm geschilderten Verletzungen und Beschwerden kausal auf den Unfall zurückzuführen sind, § 286 ZPO. Aufgrund des Beschwerdebildes und der Behandlungsdauer hält die Kammer ein Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,– € für angemessen. Dabei hat die Kammer berücksichtigt, dass der Kl. nach den Ausführungen des Sachverständigen und der Behandlungsdokumentation seiner Hausärztin über einen Zeitraum von drei Wochen unter den Folgen einer unfallbedingten HWS-Distorsion in Form von Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen, Bewegungseinschränkungen sowie Schwindel deutlich gelitten habe. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Beschwerden im weiteren Verlauf abklangen…).
(Quelle: ADAC e.V.)