Alleinhaftung für einen Auffahrunfall auf der Autobahn wegen starken Abbremsens im Baustellenbereich ohne nachvollziehbaren Grund
(AG WUPPERTAL vom 18.10.2012, 31 C 246/11)
Bremst ein vorausfahrender Kfz-Fahrer auf der Autobahn in einem Baustellenbereich grundlos stark ab, so haftet dieser allein für einen so verursachten Auffahrunfall. (Aus den Gründen: …Der Kläger hat nämlich entgegen § 4 I S.2 StVO den Beklagten auf der Autobahn und noch dazu im Baustellenbereich ohne nachvollziehbaren Grund derart ausgebremst, dass diesem, mangels Ausweichmöglichkeiten, nichts anderes übrig blieb, als ebenfalls abzubremsen, wobei ein Vermeiden des Auffahrunfalls weniger dem Geschick als vielmehr dem Glück des Beklagten überlassen blieb, dass er nicht hatte. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kl. den von ihm geführten Pkw bis zum Stillstand oder auf eine solche Geschwindigkeit abgebremst hatte, die es ihm arbeitshypothetisch ermöglicht hätte, zwischen den Warnbaken hindurch die für den fließenden Verkehr freigegebene Fahrbahn zu verlassen und in den Baustellenbereich einzufahren. Beide Möglichkeiten finden nicht das Wohlwollen des Gesetzgebers…).
(Quelle: ADAC e.V.)