Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020

Die Änderung der StVO und damit auch des Bußgeldkataloges tritt ab 28.04.2020 in Kraft.

Diese Änderung kommt mit zum Teil erheblichen Erhöhungen der Strafen einher. So gibt es bereits bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um 21 km/h innerorts ein Fahrverbot (vorher 31 km/h). Außerorts wird das Fahrverbot bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h (vorher 41 km/h) verhängt.

Punkte gibt es bereits bei einer Überschreitung von 16 km/h innerorts (vorher 21 km/h). Auch die einzelnen Bußgelder wurden erheblich erhöht. Hinzu kommt, dass die Behörden bei einer Überschreitung von 40 % (also 12 km/h bei erlaubten 30 km/h), von einer vorsätzlichen Begehung ausgehen. Dies führt dann zu einer Verdopplung des regulären Bußgeldes.

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200,00 €, bekommt 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Noch härter werden die Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren.

Auch das Verwenden einer Blitzer-App oder eines Radarwarners wird teurer und kostet dann 75,00 €. Außerdem gibt es auch hier einen Punkt.

Weiterhin werden die Geldbußen für das Falschparken oder auch das Parken in 2. Reihe erhöht. Kommt es hierbei zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, so wird auch hier ein Punkt in Flensburg fällig.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die möglichen Strafen deutlich erhöht haben. Fahren sie also (nicht nur wegen der möglichen Strafe) noch umsichtiger. Sollten Sie trotzdem Post der Bußgeldstelle erhalten, so senden Sie mir diese unverbindlich zu oder rufen Sie mich direkt an (Potsdam: 0331.74000230, Teltow: 03328.3366040 oder Berlin: 030.8120532)

John Christall
Fachanwalt für Verkehrsrecht


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